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KARLSTADT
Geringqualifizierte besser fördern
Bearbeitet von Joachim Spies
 |  aktualisiert: 14.08.2017 03:22 Uhr

Im Jahr 2016 lag die Arbeitslosenquote im Landkreis Main-Spessart bei knapp 2,3 Prozent. Doch die Risiken, von Arbeitslosigkeit betroffen zu sein, sind je nach Bildungsstand sehr ungleich verteilt. Besonders von Arbeitslosigkeit betroffen sind An- und Ungelernte, betont der DGB Main-Spessart in einer Pressemitteilung.

Konkret bedeutet dies laut DGB-Kreisverbandsvorsitzender Lena Werner, die Zahlen aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit anführt: Für Menschen mit abgeschlossener betrieblicher oder schulischer Berufsausbildung betrug die Arbeitslosenquote 1,8 Prozent und für Akademiker sogar nur 1,3 Prozent, während sie bei Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung bei fast 7 Prozent lag.

Besonders hoch ist das Risiko für Geringqualifizierte, von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen zu sein. Im Landkreis Main-Spessart liegt der Anteil an Langzeitarbeitslosen bei Menschen ohne Berufsausbildung bei 21,5 Prozent. Der Anteil der Ungelernten an allen Arbeitslosen liegt bei etwa 35 Prozent.

Insgesamt schützt eine abgeschlossene Berufsausbildung vor Arbeitslosigkeit. Das Risiko, aus Beschäftigung arbeitslos zu werden, ist bei Fachkräften mit einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung mit 0,4 Prozent unterdurchschnittlich. Hingegen ist die Wahrscheinlichkeit, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, bei dieser Gruppe mit einer Abgangsrate von fast 16 Prozent höher als bei Arbeitslosen ohne Berufsabschluss. Hier liegt die Quote bei etwa 9 Prozent.

Lena Werner fordert deshalb: „Wir brauchen eine regionale Qualifizierungsoffensive. Bei der guten konjunkturellen Lage ist in der Arbeitslosenversicherung derzeit genügend Geld vorhanden, um die verfügbaren Instrumente für berufliche Bildung und abschlussbezogene Weiterbildung zu nutzen. Jetzt kommt es darauf an, zu handeln und möglichst viel in die Nachqualifizierung von Geringqualifizierten zu investieren!“

Für Beschäftigte steht das Programm WeGebAU der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung, mit dem gering qualifizierte oder ältere Beschäftigte in Unternehmen gefördert werden können, um sie weiter zu qualifizieren und so vor Arbeitslosigkeit zu schützen. Unternehmer, die Arbeitnehmer weiterbilden, können Weiterbildungskosten erhalten. Bei der Weiterbildung von Geringqualifizierten werden sogar Lohnkostenzuschüsse für die weiterbildungsbedingten Ausfallzeiten gezahlt. Mit WeGebAU können aber auch Qualifizierungen von Beschäftigten kleinerer und mittlerer Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten unterstützt werden.

„Bei Hartz-IV-Bezug sind jedoch die Jobcenter gefragt. Hier muss deutlich mehr in abschlussbezogene Weiterbildungen investiert werden“, so Werner. Der DGB macht sich dafür stark, die vorhandenen Instrumente für abschlussbezogene Weiterbildung zu nutzen und so Aufstiegsprozesse am Arbeitsmarkt zu fördern und zu stärken.

 
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