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Main-Spessart
Gericht: Soldatenwitwe muss für Schäden des Ehemanns aufkommen
Mit einer Klage wollte eine Frau aus dem Landkreis Main-Spessart verhindern, dass sie 100 000 Euro an die Bundesrepublik zahlen muss. Ihr verstorbener Mann hatte sich diese Summe als Soldat erschlichen.
Symbolbild: Gericht/Justiz
Foto: Oliver Berg (dpa) | Symbolbild: Gericht/Justiz
Christian Ammon
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:17 Uhr

Mit einer Klage vor dem Würzburger Verwaltungsgericht wollte eine Soldaten-Witwe aus dem Altlandkreis Karlstadt verhindern, dass sie knapp 100 000 Euro an den Dienstherren ihres Mannes, die Bundesrepublik zurückbezahlen muss. Diesen Betrag hatte ihr verstorbener Ehemann als Reisekosten bei der Bundeswehr angegeben. Angesetzt hatte der Soldat sie über einen Zeitraum von sechs Jahren für auswärtige Arztbesuche. Diese hatten jedoch vermutlich weder stattgefunden noch waren sie medizinisch notwendig.

Zu Beginn der Verhandlung hat die Frau ihre Klage zurückgenommen. Zuvor hatte der Vorsitzende Richter erläutert, dass das Gericht keine Aussicht auf einen Erfolg sieht. Im Soldatengesetz ist ein Schadensersatzanspruch der Bundesrepublik bei vorsätzlichen Verstößen festgehalten.

Die Frau hatte in ihrer Klage auf ein Mitverschulden der Bundeswehr verwiesen. Fehlende Kontrollmechanismen hätte es dem Mann leicht gemacht, das Geld unberechtigt zu behalten. Das Versäumnis dürfe nun nicht einseitig zu ihren Lasten gehen. Sie selber habe von Reisekosten nicht profitiert.

Auf welche Weise die Frau ihrer Zahlungspflicht nachkommen kann, war nicht Gegenstand der Verhandlung.

 
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Kommentare
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  • Oreus
    Dazu fallen mir gleich mehrere Dinge ein...
    Das Erbrecht:
    Hätte sie nicht die Möglichkeit gehabt, das Erbe auszuschlagen?
    Die Aufsichts-Pflicht des Arbeitgebers:
    Sie hat nicht davon profitiert?
    Ich kenne Ihre persönliche Situation sicherlich nicht, aber wenn sich Ihr Gatte 100.000 € erschlichen hat, so hat sie daran sicherlich partizipiert, und wenn es nicht zuletzt das potentielle Eigenheim ist, in dem sie jetzt lebt...

    Wenn ich mir sowas in einem kommerziellen Unternehmen leisten würde, müsste ich schon nach spätestens drei Monaten sehr unangenehme Fragen meines Chefs beantworten können!!
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    • Antworten
  • p-koch-dettelbach@t-online.de
    "Im Soldatengesetz ist ein Schadensersatzanspruch der Bundesrepublik bei vorsätzlichen Verstößen festgehalten."
    Das ist gut und richtig. Aber wenn der Schädiger sich in's Jenseits verabschiedet sollte die Sache damit erledigt sein.
    Bei Mord müssen ja auch nicht die Hinterbliebenen des Mörders einsitzen falls der Mörder der Justiz so entkommt.
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  • rita.gallhoff@gmx.de
    Wenn man ein Erbe antritt muss man auch die Schulden des Erblassers zahlen. Ist hier nichts anderes
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Wie viele haben denn da "geschlafen" und die Augen zugedrückt? 100.000 Euro für auswärtige Arztbesuche?? Unglaublich wie mit unserem Geld umgegangen wird. Wir.Dienen.Deutschland - wirklich?
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  • rasputin32
    Das waren keine Arztkosten sondern Reisekosten.
    Bei Km-Geld müsste er 300.000 km gefahren sein. Zur Physiotherapie von Afghanistan nach Deutschland?
    oder geflogen?
    Mein Finanzamt schrieb mir, das ich den Kaminkehrer 2 x eingegeben habe.
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