Stadtrat Helmut Adam ärgert sich. Seit zirka einem halben Jahr steht im Stadtteil Altfeld ein herrenloses Fahrzeug. Der Skoda Octavia mit tschechischem Kennzeichen parkt halb auf dem Gehweg, halb auf der Straße direkt am Anfang der Wertheimer Straße, wenige Meter von der T-Kreuzung Wertheimer Straße/Triefensteiner Straße entfernt. "Das Auto stört auf jeden Fall", so Adam. Bereits mehrmals hat er bei der Polizei nachgefragt. Irgendwann klebte dann ein Aufkleber daran, dass der Wagen bis zum Stichtag 22. März abgeholt werden soll. Bis heute sei nichts passiert, so der Vorwurf.
Von weitem sieht der Wagen aus, als sei er in gutem Zustand. Bei näherem Hinsehen sieht man allerdings, dass die Reifen auf der rechten Seite platt sind. Auch der rechte Außenspiegel ist kaputt. Im Fahrzeuginneren sieht man eine Zigarettenschachtel, ein Handyladegerät, am Innenspiegel baumelt ein Fußball.
Zuständig für das verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge ist in diesem Fall die Stadt Marktheidenfeld. Üblich und vorgeschrieben ist es, zunächst den Fahrzeughalter aufzufordern, das Fahrzeug bis zu einer gewissen Frist zu entfernen, beziehungsweise einen Aufkleber mit einem roten Punkt mit der genannten Frist am Auto anzubringen. Auf Nachfrage bei der Stadt heißt es, dass die Polizei Marktheidenfeld das betreffende Fahrzeug im Februar 2024 genau mit solch einem Punkt versehen habe.
Nachdem das Auto daraufhin aber nicht entfernt wurde, habe die Polizei dies dem zuständigen Landratsamt Main-Spessart mitgeteilt, da das Auto nun unter das Abfallrecht falle. Nachdem der Altfelder Helmut Adam kürzlich in einer Stadtrats-Sitzung auf die unbefriedigende Situation hingewiesen hatte, will sich die Stadt auch noch einmal an das Landratsamt wenden, bestätigt eine Sprecherin auf Nachfrage.
Wer schleppt ab?
Auf Nachfrage bei Markus Rill, Pressesprecher vom Landratsamt bestätigt dieser: Ist kein Halter zu ermitteln und handelt es sich bei dem Fahrzeug um „Abfall“ im abfallrechtlichen Sinn, kann auch das staatliche Abfallrecht des Landkreises Main-Spessart eine Anordnung treffen und eine ordnungsgemäße Entsorgung veranlassen. Dies sollte jedoch immer das letzte Mittel darstellen, heißt es von Amtsseite.
Sollte von dem Fahrzeug eine „gegenwärtige Gefahr“ ausgehen, zum Beispiel, wenn der Verkehr akut gefährdet ist oder Benzin oder Öl austritt, könne auch die Polizei im Rahmen der polizeilichen Verkehrsüberwachung agieren und das Fahrzeug als letztes Mittel abschleppen lassen, so Rill.
Wer zahlt?
Die entstandenen Kosten werden dem Halter in Rechnung gestellt, sofern dieser zu ermitteln ist. Ist dieser nicht zahlungsfähig, geht es bis zur Vollstreckung. Geht auch die ins Leere, fallen die Kosten einer notwendigen Entsorgung und Verwertung der öffentlichen Hand zur Last.
Was sagt die Polizei? Ist eine Halterermittlung bei ausländischen Kennzeichen überhaupt möglich? Grundsätzlich könne man nachschauen, wem ein Fahrzeug gehöre, auch bei ausländischen Kennzeichen, informiert ein Sprecher der Marktheidenfelder Polizei. Was aber dabei herauskommt, sei fraglich. Wenn niemand ermittelt werden kann, muss es entsorgt werden – oder es kann genutzt werden, sofern es noch nutzbar ist. Das liege dann aber in den Händen der zuständigen Gemeinde.