
Der Esselbacher Gemeindewald wird weiterhin staatlich betreut. Einstimmig verzichtete der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag darauf, ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Entgelterhöhung auszuüben. Die Gemeinde nehme damit gerade in Zeiten des gemeindlichen Waldumbaus die qualifizierte Bewirtschaftung und Beaufsichtigung durch die Förster des Amts für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten in Anspruch, heißt es in dem Beschluss weiter.
Ab 2024 wird das Beförsterungsentgelt dynamisch und auf kostendeckendem Niveau erhoben. Dafür gibt es dann einen Mehrbelastungsausgleich, dessen Höhe für Esselbach im Detail noch nicht feststeht. Bürgermeister Richard Roos verwies auf vorherige Diskussionen im Rat, wonach man immer gehofft und gefordert habe, weiterhin eine hochwertige Betreuung des Gemeindewaldes sicherzustellen. Ursprünglich war "noch in der Stoiber-Zeit", so Roos, an eine Abschaffung der staatlichen Beförsterung gedacht.
Ingenieurbüro legt Entwurf des Bebauungsplans vor
Vom Ingenieurbüro Auktor aus Würzburg lag der Entwurf des Bebauungsplans "Zur Krone" vor. Mit wenigen Änderungen billigte der Rat einstimmig die Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren, so dass nunmehr die öffentliche Auslegung und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange erfolgen können. Nach wie vor ist dabei offen, ob auf dem 4050 Quadratmeter großen Kroneareal, das seit diesem Jahr der Gemeinde gehört, Wohnbebauung entstehen oder ein Investor ein Pflegeheim errichten wird. Die Gemeinde favorisiert ein Pflegeheim auf dem ehemaligen Gastwirtschaftsanwesen, bei dem mittlerweile alle Gebäude abgerissen wurden.
Beachtet werden muss in jedem Fall wegen dem Hochwasserschutz eine Bauabstandsgrenze zum Esselbach von 20 Metern. Als Dachformen der Hauptgebäude sollen nur Satteldächer zulässig sein, stimmte das Gremium einem Vorschlag von zweitem Bürgermeister Reiner Väth zu. Nebengebäude dürfen auch Pult- oder Flachdächer aufweisen.
Grabmal aus Eichenholz zugelassen
Nachdem der aktuelle Stromliefervertrag mit den Stadtwerken Würzburg zum Jahresende ausläuft, entschied das Gremium einmütig, Angebote für die neue Lieferperiode bis Ende 2026 einzuholen. Aktuell beträgt der Strompreis 4,860 Cent pro Kilowattstunde.
In der gemeindlichen Friedhofssatzung wird bestimmt, dass als Material für Grabmale Stein zu verwenden ist. Ohne Gegenstimme wurde beschlossen, dem Antrag einer Witwe stattzugeben, die dem Wunsch ihres verstorbenen Mannes entsprechend, die Zulassung eines Grabmals aus Eichenholz beantragte.
Von einem "Blickfang" für Steinmark sprach der Bürgermeister vom dortigen Feuerwehrhaus, dessen Fertigstellung er für die nächsten Wochen ankündigte.