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Zellingen
Zellinger Gemeinderat lehnt Wohnheim für Asylsuchende auf der Benediktushöhe erneut ab
Das 2001 gebaute Gästehaus 'Edith-Stein Haus'will die Regierung von Unterfranken als Wohnheim für Asylsuchende nutzen. Der Zellinger Gemeinderat lehnte das Vorhaben jedoch erneut ab.
Foto: Jürgen Kamm | Das 2001 gebaute Gästehaus "Edith-Stein Haus"will die Regierung von Unterfranken als Wohnheim für Asylsuchende nutzen. Der Zellinger Gemeinderat lehnte das Vorhaben jedoch erneut ab.
Jürgen Kamm
 |  aktualisiert: 08.02.2024 16:07 Uhr

Erneut abgelehnt wurde vom Zellinger Gemeinderat die Nutzung des Edith-Stein-Hauses auf der Benediktushöhe als Wohnheim für Asylsuchende. Die Regierung von Unterfranken plant dort laut einer Pressemitteilung vom 7. Februar eine Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete. Die jetzt beantragte Nutzungsänderung sieht im bisherigen Gästehaus der (ehemaligen) Arbeitnehmerbildungsstätte insgesamt zehn Zimmer mit Bad im Ober- und Dachgeschoss sowie im Erdgeschoss eine große Gemeinschaftsküche vor. Entgegen der Pressemitteilung vom Februar soll des ehemalige Hausmeisterhaus für Unterkunft offenbar nicht genutzt werden.

Anfang August hatte der Gemeinderat einem Antrag auf Nutzungsänderung schon aus dem formalen Grund abgelehnt, dass er zu unbestimmt war. Damals war nicht ersichtlich, was wo und wie geplant war. Auch dass Asylsuchende dort wohnen sollen, ging aus den Unterlagen nicht hervor. Der neue Antrag wurde hier konkret.

Argument der gemeindlichen Planungshoheit

Die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen hat dennoch Zweifel und argumentiert mit der gemeindlichen Planungshoheit. Generell befindet sich die Edith-Stein-Haus im Außenbereich, der Bundesgesetzgeber hat für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden aber erleichterte Zugangsvoraussetzungen geschaffen. Bis Ende des Jahres 2027 gilt eine Sonderregelung für die Nutzungsänderung zulässig errichteter baulicher Anlagen, wie das ehemalige Gästehaus, in Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte oder sonstige Unterkünfte. Eingeschlossen sind auch Erweiterungen oder erforderliche Erneuerungen. Dadurch kann solchen Vorhaben nicht der Widerspruch zur Darstellung der Gebiete im Flächnutzungs- oder Landschaftsplan entgegen gehalten werden, auch mit der Beeinträchtigung der Landschaft oder einer zu befürchtenden Splittersiedlung kann nicht argumentiert werden.

Dennoch hält die Zellinger Verwaltung die Zulässigkeit für fraglich. Die genannte Sonderregelung kann nur angewandt werden, wenn dringend benötigte Unterkünfte im Gebiet der jeweiligen Gemeine nicht oder nicht rechtzeitig bereit gestellt werden können (Subsidiaritätsklausel). Verlangt würde eine Rechtfertigung im Einzelfall. Eine entsprechender Nachweis wurde mit dem Antrag auf Nutzungsänderung nicht erbracht, ob sich Unterkünfte anders schaffen lassen, sei aber zwingend zu prüfen.

Nur ein Rat stimmte für die Nutzungsänderung

Zudem verweist die Verwaltung darauf, dass die "Gemeinbedarfsfläche Bildung" vor Jahrzehnten im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit ausschließlich geschaffen wurde, um an der exponierten Stelle eine Bildungsstätte ansiedeln zu können. Der neue Paragraph im Baugesetzbuch könne nicht eine so weitreichende Wirkung haben, dass selbst so explizite planungshoheitliche Überlegungen einer Kommune völlig ausgehebelt werden.

Die Gemeinderäte schlossen sich dieser Argumentation ohne Diskussion mit großer Mehrheit an. Für die Nutzungsänderung stimmte nur Volker Wingenfeld, dagegen 15 Räte, Enthaltungen gab es nicht.

Bei seinen Informationen teilte Bürgermeister Stefan Wohlfart mit, dass am 1. September der Zuwendungsbescheid für das neue Feuerwehrgerätehaus über 568.000 Euro (Festbetragsförderung) für 2023 eingetroffen ist. Da Baurecht besteht, soll noch in diesem Monat der offizielle Spatenstich erfolgen. In den Oktober verschiebt sich dagegen der Baubeginn in der Retzbacher Ortsdurchfahrt unter Federführung des Landkreises. Der erste Bauabschnitt liegt zwischen dem Kreisel und der Kreuzung beim Verbrauchermarkt.

Weniger erfreulich: Die Fernwasserversorgung Mittelmain teilte eine neue Preiserhöhung mit. Damit steigt der Wasserbezugspreis um weitere zwölf Cent auf 1,84 Euro je Kubikmeter ab 1. Januar 2024. Insgesamt verteuert sich der Einkaufspreis für das Trinkwasser binnen eines Jahres um 39 Cent (fast 27 Prozent).

 
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