In der ersten Sitzung des Erlenbacher Gemeinderates stand der Änderungsantrag für die Errichtung und der Betrieb von zwei Windenergieanlagen auf der Gemarkung Tiefenthal auf der Tagesordnung.
Dieses Projekt beschäftigt die Gemeinde bereits seit längerer Zeit. 2010 gab es einen ersten Antrag, in dem jetzigen Gebiet bis zu fünf Windenergieanlagen zu errichten. 2015 wurde dann ein Antrag für die Errichtung von lediglich zwei Windenergieanlagen vom Landratsamt genehmigt. Die Gemeinde hat das Vorhaben damals abgelehnt.
Es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit, den die Gemeinde am Ende verlor. Da hierdurch viel Zeit verstrichen war, konnte die damals genehmigte Anlage nicht mehr produziert und folglich nicht errichtet werden. 2019 wurde ein geänderter Bauplan bei der Gemeinde eingereicht, der sowohl vom Landratsamt als auch von der Gemeinde abgelehnt wurde. Nun wurde ein Änderungsantrag mit aktuellem Typus eingereicht, um eine Umsetzung zu ermöglichen.
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der Gemarkung Tiefenthal auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken und kann laut Baugesetzbuch ein privilegiertes Vorhaben darstellen. Die beiden geplanten Windräder befinden sich im Vorranggebiet des Regionalplans und halten die Voraussetzungen des Baugesetzbuches ein. Somit greift die in Bayern gültige landesrechtliche Vorschrift, die sogenannte "10H-Regel", nicht, die den Abstand zur Wohnbebauung regelt. Das wäre bei den geplanten Anlagen eine maßgebliche Höhe von 245,50 Metern (Nabenhöhe 164 Metern + Rotorblätterradius 81,5 Meter). Multipliziert mit zehn würde sich ein Abstand von 2455 Metern ergeben.
Bau sollte per Gerichtsbeschluss verhindert werden
Für die Privilegierung reicht jedoch ein Mindestabstand zu Wohngebäuden von 1000 Metern, der in diesem Fall eingehalten wird. Fazit: Die geplanten Windräder sind privilegiert und somit baurechtlich zulässig. Der Gemeinderat diskutierte ausführlich über das Für und Wider. Helmut Hauptmann merkte an, dass die Windräder 50 Meter höher werden als ursprünglich geplant. Das sehe er kritisch. Eduard Liebler war der Meinung, dass man jetzt nicht zustimmen könne, nachdem man sogar versucht hatte, den Bau per Gerichtsbeschluss zu verhindern.
Dritter Bürgermeister Anton Kaufmann wies darauf hin, dass es keine Akzeptanz für die Windräder bei den Tiefenthaler Bürgern gibt, zumal die Anlagen auf freier Fläche errichtet werden sollen und somit direkte Auswirkungen auf das Landschaftsbild haben. Sven Liebler wollte die zulässigen Grenzwerte von 35 Dezibel für den Schallschutz im Bereich der Kreuzstraße überprüft wissen. Zweiter Bürgermeister Stefan Schwind regte an, zu klären, inwieweit sich Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Energiegenossenschaft einbringen können.
Bürgermeister Georg Neubauer wies darauf hin, dass der ablehnende Beschluss des Gemeinderates letztlich den Bau der beiden Windenergieanlagen nicht verhindern wird. Er geht davon aus, dass das Landratsamt die Baugenehmigung erteilt. Schließlich stimmte der Gemeinderat mit zehn zu vier Stimmen gegen die Errichtung der beiden Windräder.
Neubauer informierte den Gemeinderat auch, dass bei den Untersuchungen in der 14-Heiligen-Kapelle durch den Denkmalschutz keine Deckengemälde gefunden wurden. Mona Weppert sprach den schlechten Zustand des Trimm-Dich-Pfads an. Helmut Hauptmann und Bürgermeister Neubauer wollen sich das vor Ort anschauen. Eine weitere Anfrage kam von Gemeinderat Eduard Liebler bezüglich des Mähens eines Randstreifens am Tennisplatz durch den Bauhof. Neubauer verwies darauf, dass dies Aufgabe des Vereins sei.