Auf Anfrage der "FSC-Waldgruppe Nordbayern" beschäftigte sich der Marktgemeinderat von Burgsinn in seiner jüngsten Sitzung mit der Entscheidung, den kommunalen Forstbetrieb nach den Richtlinien des Forest Stewardship Council (FSC), zu Deutsch etwa "Forstverwaltungsrat", zertifizieren zu lassen. Einstimmig entschied der Rat, nicht an einer Waldgruppenzertifizierung teilzunehmen. Eine FSC-Zertifizierung hätte unter anderem zur Folge, dass noch mehr Flächen aus der Waldbewirtschaftung heraus genommen werden würden, als dies bislang schon aufgrund der vorhandenen PEFC-Zertifizierung der Fall ist. PEFC ist die Abkürzung für die englische Bezeichnung "Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes", zu Deutsch etwa "Programm für die Anerkennung von Forstzertifizierungssystemen".
Zwar könnte der Burgsinner Forstbetrieb nach Aussage von Bürgermeister Robert Herold die Herausnahme weiterer Flächen wirtschaftlich stemmen, doch es kann, so ergab die Debatte im Gemeinderat, kein Mehrwert durch die FSC-Zertifizierung für die Gemeinde erkannt werden. Darüber hinaus, so Herold, sei die produktive Nutzung des Holzes als Baustoff und Möbelholz besser für das Klima, weil dadurch CO2 dauerhaft gebunden bleibe im Gegensatz zu verrottendem Holz auf stillgelegten Waldflächen.
Mehr Geld für den Tierschutzverein
Ebenso einstimmig, aber diesmal mit "Ja", fiel das Votum des Rates für die Neufassung der Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde aus. Die bisherige Verordnung ist nach mehr als zwanzig Jahren in ihrer Geltungsdauer abgelaufen und wurde durch eine inhaltlich praktisch gleichlautende neue Verordnung, die der Mustervorlage des Bayerischen Gemeindetages entspricht, ersetzt.
Ohne Gegenstimme fiel auch die Entscheidung im Rat, den Tierschutzverein Main-Spessart e.V. künftig mit jährlich 80 Cent statt der bisher geleisteten 30 Cent je in Burgsinn gemeldeter Person zu leisten. Mit der Pauschale von 1.880 Euro pro Jahr (bisher 708 Euro) entschädigt die Gemeinde den Tierschutzverein für die Aufnahme von Fundtieren und von in Gewahrsam genommenen Tieren aus dem Gemeindegebiet, deren Unterbringung und Verpflegung und, wenn notwendig, Quarantäne und Tierkörperbeseitigung.
Höhere Gebühren für die Nachmittagsbetreuung
Mit der moderaten Anhebung der Eintrittspreise für das Freibad hat der Rat den ersten Schritt zu einer Gebührenanpassung vollzogen, die durch die millionenschwere Sanierung des Bades unumgänglich sein wird. Für die kommende Badesaison gelten nun jeweils auf den nächsten 50-Cent-Betrag aufgerundete Einzelpreise. Der Beschluss erfolgte mit 13 zu null Stimmen.
Auch für die gemeindeeigene Nachmittagsbetreuung hat das Ratsgremium einhellig eine Gebührenerhöhung beschlossen. Die im Jahr 2020 ins Leben gerufene Nachmittagsbetreuung konnte 2022 das erste reguläre Wirtschaftsjahr ohne Corona-Beeinträchtigungen abschließen. Eine darauf begründete kostendeckende Kalkulation ergibt eine Nutzungsgebühr von 168 Euro je Kind bei einer 5-Tage-Woche. Die neue Gebührenordnung gilt ab dem 1. September. Aufgrund der stetigen Bewegung der Buchungstage durch größere oder kleinere Klassen und der inflations- und lohnkostenbedingten Kostenänderungen wird künftig jährlich eine Überprüfung der Gebührensätze erfolgen.
Vermessung der Waldwege ist zu teuer
Ein Thema, das den Marktgemeinderat schon seit längerer Zeit beschäftigt, ist der Wunsch nach einer Vermessung der in den 70er Jahren angelegten Waldwege. Der Wunsch wurde aus den Reihen des Gemeinderates und der Jagdgenossenschaft vorgebracht. Die betreffenden Wege wurden seinerzeit mit Zustimmung der jeweiligen Grundeigentümer und mit Duldung für die Rechtsnachfolgenden mit Fördermitteln gebaut. Sie sind nicht öffentlich gewidmet und somit nur für die Anliegende nutzbar. Forstliche Wege sind üblicherweise nur für den Forst- und Jagdbetrieb für den Verkehr freigegeben.
Bei einer Vermessung der Wege wäre zu klären, so Bürgermeister Herold, ob die neu vermessenen Wegeflächen an die Gemeinde abgegeben würden und zu welchem Preis. Herold gab bekannt, dass eine erste Schätzung des Vermessungsamtes für den exemplarisch ausgewählten Unteren Koppenweg Kosten von mindestens 34.000 Euro ergeben hat. Hinzu käme ein weiterer Aufwand für die Feldgeschworenen von rund 11.000 Euro und Kosten für 500 neu zu setzende Grenzsteine. Das Vermessungsamt gehe, so Herold, von einer Dauer von fünf Jahren für die Wegevermessung aus. Der Marktgemeinderat stimmte aus Kostengründen mit einer zu zwölf Stimmen gegen die geforderte Vermessung.