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Retzstadt
Gemeinde verpachtet Dachflächen an die "BürgerEnergie Retzstadt"
Auf dem Dach des Feuerwehrhauses Retzstadt wird die BürgerEnergie Retzstadt e.G. eine Photovoltaikanlage errichten. Eine weitere Anlage kommt auf den Erweiterungsbau des Bauhofes. Auf den Bauhof wird zude mnoch ein weiteres Stockwerk aufgesetzt (siehe Baustelle links).
Foto: Josef Riedmann | Auf dem Dach des Feuerwehrhauses Retzstadt wird die BürgerEnergie Retzstadt e.G. eine Photovoltaikanlage errichten. Eine weitere Anlage kommt auf den Erweiterungsbau des Bauhofes.
Josef Riedmann
 |  aktualisiert: 26.10.2024 02:36 Uhr

Die Förderungsrichtlinien von Zuschüssen für private Maßnahmen zur Wohnraumschaffung genehmigte der Gemeinderat Retzstadt erneut in seiner Sitzung für das Jahr 2025. Weiterhin stimmte das Gremium der Vermietung der Dachflächen von Bauhof und Feuerwehrgerätehaus zum Betrieb einer Photovoltaikanlage an die "BürgerEnergie Retzstadt e.G." zu.

Seit 2011 gewährt die Gemeinde Retzstadt Zuschüsse für private Maßnahmen der Wohnraummehrung in einem Fördergebiet, das mit einigen Ausnahmen dem Gemeindegebiet entspricht. 890.000 Euro seien seither zur Stärkung der Innenentwicklung ausgeschüttet worden, erklärte Bürgermeister Karl Gerhard in der Sitzung. Eine Förderung können Verkäuferinnen und Verkäufer von Grundstücken erhalten, wenn innerhalb von vier Jahren nach Kaufvertrag genutzter Wohnraum entsteht.

Förderung für Sanierung bestehender Gebäude

Die gemeindliche Förderung beträgt 55 Euro je Quadratmeter (geschaffener) Geschossfläche, maximal 11.000 Euro je Anwesen. Die gleiche Förderung erhält auch ein Bauherr eines Neubaus auf einem unbebauten Grundstück, sofern nicht der Grundstücksveräußerer bereits diese Förderung erhalten hat. Für einen Bauherrn erhöht sich der Förderbetrag um jeweils 2000 Euro für bis zu drei Kinder.

Für die Sanierung bestehender Gebäude, die mindestens 40 Jahre alt sind, ist ebenfalls eine Förderung von bis zu 11.000 Euro möglich, wenn durch Originalrechnungen nachgewiesene Investitionen von 3500 Euro bis zu 111.000 Euro getätigt wurden. Für die Sanierung von Gebäuden, die im Jahr 1900 oder früher errichtet wurden, genügen Investitionen von 77.000 Euro. Für den Abbruch eines Gebäudes mit anschließendem Neubau werden 30 Prozent der Abbruchkosten, höchstens 6000 Euro, gefördert.

Kommune erhält sieben Prozent der Bruttoeinnahmen

Die Gemeinde genehmigt der "BürgerEnergie Retzstadt e.G." die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf den Dachflächen des Feuerwehrhauses und des noch im Bau befindlichen benachbarten Bauhofgebäudes. Gerechnet wird mit einer Leistung von 18,69 Kilowatt Peak (kWp) auf dem Bauhofdach und 13,35 kWp auf dem Dach des Feuerwehrhauses. Die beiden Anlagen von etwas mehr als 32 kWp haben einen gemeinsamen Anschluss.

Die Kommune wird die Dächer für 20 Jahre an die Genossenschaft verpachten und erhält jährlich sieben Prozent der Bruttoeinnahmen. Der Stromertrag wird an den Energieversorger verkauft, die Eigenstrom-Nutzung in den Gebäuden ist wegen geringen Verbrauchs unwirtschaftlich.

Zugestimmt wurde dem Antrag des Organisationsteams der Franken-Classic Rallye am Pfingstsonntag die Durchfahrt durch den Ort und einen Rundkurs mit Prüfstrecke zu erlauben. 

 
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