
Einstimmig beschloss der Gemeinderat in Birkenfeld in der jüngsten Sitzung den Beitritt zum Zweckverband "Klärschlammverwertung Main Tauber Aisch". Zuvor waren die Gründe für den Beitritt von Bürgermeister Achim Müller ausführlich dargelegt worden. Er bezeichnete den Beitritt als zweckvolle Alternative, da eine einzelne Gemeinde die enormen Anforderungen einer rechtskonformen Klärschlammentsorgung zukünftig kaum noch erfüllen kann. Als gesetzliche Gemeindevertreter beim Zweckverband wurden der erste Bürgermeister sowie als Stellvertreter die weiteren Bürgermeister bestimmt. Die Gründungsversammlung ist für den 6. Mai im Ratssaal in Würzburg vorgesehen.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat auch eine Beschränkung des Verkehrs auf 5,5 Tonnen im Bereich des Grummibachs in Birkenfeld mit dem Zusatz "Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei". Hier wurde immer wieder ein Geländer am Wirtschaftsweg beschädigt. Das Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Marktheidenfeld sowie die Polizeiinspektion Marktheidenfeld hatten diese Maßnahme befürwortet.
Dem Antrag des Sportvereins Birkenfeld auf Erlass der Wassergebühren 2024 für die Sportplatzbewässerung stimmte die Gemeinderäte zu. Der Betrag in Höhe von 5091,74 Euro wird dem Sportverein als freiwilliger Zuschuss zur Verfügung gestellt.
Auch mit der Schließung des postalischen Dienstleistungsangebotes im ehemaligen "Zimmermann´s Dorfladen" beschäftigte sich der Gemeinderat. In Gesprächen mit der Deutschen Post wurde die Einrichtung einer DHL-Poststation in der Langgasse im Bereich der Parkplätze neben dem Rathaus angeboten. Der Gemeinderat möchte jedoch auf Wunsch des Vermieters bis zum 1. Juli abwarten, ob ein Nachmieter für die ehemaligen Räumlichkeiten der Postfiliale gefunden wird.
Bürgermeister Achim Müller informierte das Gremium auch über den Beginn der Erschließungsarbeiten "Am Gründlein II". Müller sprach erneut das Thema an, dass alte und beschädigte Zäune im Privatwald zurückgebaut oder entfernt werden müssen, da sie eine erhebliche Verletzungsgefahr für Mensch und Tier darstellen. Laut der Bayerischen Bauordnung ist dies der Fall, wenn die Zäune ihren Schutzzweck nicht mehr erfüllen. Mit einem entsprechenden Schreiben durch die VG sollen die Eigentümer darauf hingewiesen werden.