Weil er fremdes Geld über sein Konto weitergeleitet hat, musste sich am Dienstag ein 56-jähriger Lohrer vor dem Amtsgericht in Gemünden verantworten. Richter Sven Krischker verurteilte den bislang nicht vorbestraften Mann zu einer Geldstrafe von 7800 Euro.
Was war passiert? Irgendwann zu Beginn des Jahres 2019 öffnete der Angeklagte eine E-Mail mit einem ihm unbekannten Absender. Die Person, die ihm, wie er sagte, in perfektem Deutsch schrieb, war angeblich eine Russin. Zwischen dem Mann und der Frau entwickelte sich ein Austausch. Der Schriftverkehr bewegte sich laut dem verheirateten Angeklagten auf freundschaftlicher Basis und hatte nichts mit Partnersuche oder dergleichen zu tun.
Opfer oder Täter?
Nach zwei oder drei Monaten habe ihn die "Russin", von der er nie ein Bild gesehen habe und mit der er auch nicht telefoniert habe, per E-Mail um einen Gefallen gebeten: Ihr Bruder sei schwer krank und sie benötige Geld für dessen Behandlung.
Geld wollte die "Russin" von dem Angeklagten nicht: sie bat ihn lediglich um Weiterleitung. Das Geld bekomme sie von Verwandten in Deutschland, die es jedoch nicht direkt an sie nach Russland überweisen könnten. Nach einigen Fehlversuchen über Western Union überwies der Angeklagte wie zuvor per E-Mail verabredet, von den 9570 Euro, die auf seinem Konto eingegangen waren, 9350 Euro an die "Russin"; 220 Euro durfte er für sich behalten.
Während die Staatsanwältin der Meinung war, dass sich die Illegitimität der Aktion förmlich aufgedrängt habe, beteuerte der Angeklagte, er habe sich nichts dabei gedacht, er habe einfach nur helfen wollen. Da alles über die Bank gelaufen sei, habe er nicht gedacht, dass daran etwas falsch sein könnte. Sein Mandant habe die Sache aufgrund des bestehenden Vertrauensverhältnisses zu der "Russin" nicht hinterfragt, ergänzte der Verteidiger des Angeklagten.
Polizisten sagen eher zu Gunsten des Angeklagten aus
Von den als Zeugen geladenen Polizisten, die in dieser Sache ermittelt hatten, sagte der eine, er sehe den Angeklagten als Opfer eines Beziehungsbetrugs. Der andere sagte aus, der Angeklagte sei sichtlich überrascht gewesen, als er gehört habe, dass er vernommen werden solle. Sein Eindruck sei damals gewesen, dass der Angeklagte nicht verstanden habe, dass es um Geldwäsche gehe; der Hilfsgedanke habe bei ihm im Vordergrund gestanden.
Die Staatsanwältin blieb jedoch bei ihrer Einschätzung, der Angeklagte habe sich durch "grobe Unachtsamkeit" der "leichtfertigen Geldwäsche" schuldig gemacht. Sie plädierte für eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 60 Euro. Ganz anders sah die Sache der Verteidiger des Angeklagten. Er sah bei seinem Mandanten zwar eine gewisse Naivität und Gutgläubigkeit, aber keine Leichtfertigkeit. Er forderte Freispruch.
Richter Krischker sah die Sache ähnlich wie die Staatsanwältin und verurteilte den Mann wegen leichtfertiger Geldwäsche zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 65 Euro, also 7800 Euro. Seinen Worten nach hätte der Angeklagte den Betrug "erkennen können und müssen".
Grüße
B. Kohlhepp (Redaktion)
Was habe ich damit gemeint? Gestern RTL: "Angriff auf unsere Kinder"...ein Typ macht sich an einer 10Jährigen ran, wird erwischt und kommt vor Gericht, die Strafe: 1 Jahr und 10 Monate auf Bewährung und lächerliche 4000Eur Schmerzensgeld! Verstehen sie die Relation, die ich gemeint habe? Jeder Kinderschänder wird gebauchpinselt und am Ende noch als Opfer seiner selbst dargestellt und der naive Herr hier bekommt 7800 Eur Strafe für Dummheit???
Merken sie was?
DIE RELATION STIMMT NICHT!