In mindestens vier Fällen hat ein vermeintlicher Staubsauger-Vertreter aus dem Raum Marktheidenfeld Kunden in Karlstadt und Eußenheim davon überzeugt, jeweils einen mehrere Hundert Euro teuren Vorwerk-Staubsauger bei ihm zu bestellen. Den Kaufpreis ließ er die Kunden jeweils als Vorkasse auf sein Privatkonto überweisen. Eine Lieferung unterblieb entweder, oder die Kunden erhielten ein Gerät, das sie jedoch bei Vorwerk noch einmal hätten bezahlen sollen. Denn die gelieferte Ware hatte der Mann selbst beim Hersteller bestellt, ohne sie zu bezahlen.
Trotz mehrfacher Aufforderung erstattete er seinen Kunden den geleisteten Betrag nicht zurück. Insgesamt betrog er sie um etwas mehr als 3000 Euro. In der erstinstanzlichen Verhandlung im Juni hatte das Gemündener Amtsgericht keinen Zweifel daran, dass sich der heute 30-Jährige auf diese Weise eine "Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Gewicht zu verschaffen" versuchte. Dabei soll er zudem ein zu den Kunden schon vorher bestehendes Vertrauensverhältnis ausgenutzt haben. Das Amtsgericht hatte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Mit seiner Berufung gegen das Urteil wollte der Mann das Gefängnis vermeiden. Er verwies auf seine aktuellen persönlichen Umstände, ein Arbeitsverhältnis, seine Ehe und seine schwangere Frau.
Der Mann ist vielfach vorbestraft und muss nun ins Gefängnis
Zum Zeitpunkt der Tat verbüßte der Mann eine bereits zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstraße von zwei Jahren und sieben Monaten und stand unter Führungsaufsicht. Strafrechtlich ist er allein für Vermögensdelikte elfmal und für Betrug zehnmal Erscheinung getreten. Selbst in Haft sei er noch wegen eines geschmuggelten Mobiltelefons aufgefallen, so der Vorsitzende Richter Thomas Trapp. Er ließ keinen Zweifel daran, dass er für die Berufung keine Chance sieht. Es seien weder eine günstige Prognose noch besondere Umstände bei der Tat zu erkennen. Seit dem sechzehnten Lebensjahr habe er immer wieder Straftaten begangen. Die Rückfallgeschwindigkeit sei erheblich. "Wir müssten das Vertrauen haben, dass Sie keine Straftaten mehr begehen, mehr als die bloße Hoffnung gebe es dafür jedoch nicht", so der Richter.
Eine erneute Bewährungsstrafe widerspreche zudem dem allgemeinen Rechtsverständnis. Gegenüber dem "kleinen Mann auf der Straße" sei dies nicht zu rechtfertigen. "Irgendwann ist es halt vorbei." Die einzige Frage, die sich stelle, sei, ob "wir Sie sofort einsperren, oder ob Sie noch ein paar Tag frei bleiben können". Der Schaden, der dem Staubsauger-Hersteller entstanden ist, sei zudem noch ungesühnt. Auch Sicherheitsverwahrung sei denkbar, so der Richter. Dies hatte Wirkung.
Richter riet dem Angeklagten Hilfsangebote anzunehmen
Der ansonsten durchgehend schweigende Angeklagte folgte nach kurzem Gedankenaustausch mit seinem Anwalt der dringenden Empfehlung des Richters, die Berufung zurückzunehmen. Das Urteil ist damit rechtskräftig und der Mann muss in absehbarer Zeit seine Haftstrafe antreten. Der Richter empfahl dem Mann eindringlich die Hilfsangebote, die sich ihm dort bieten, anzunehmen. Er solle zudem davon ausgehen, dass jede weitere Straftat ohne Bewährung bleibe.