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Burgsinn
Gedankenaustausch in der "Dampflok" zum Verbraucherschutz
MdB Alexander Hoffmann (links) und Kai Stöckl in der 'Dampflok' in Burgsinn.
Foto: Markus Koriath | MdB Alexander Hoffmann (links) und Kai Stöckl in der "Dampflok" in Burgsinn.
Bearbeitet von Helmut Hickel
 |  aktualisiert: 11.12.2019 02:11 Uhr

Nicht erst die Meldungen über die möglichen Gesundheitsgefahren haben laut einer Pressemitteilung den Retzbacher Bundestagsabgeordneten Alexander Hoffmann auf die Thematik der E-Zigaretten und sog. Verdampfer aufmerksam gemacht. Auch die seit längerer Zeit diskutierte Frage eines kompletten Außenwerbeverbots für Tabakwerbung war ein Beweggrund für den Besuch bei Patrick Hartl in der "Dampflok" in Burgsinn.

Von Christoph Ihmels vom E-Zigaretten-Verband VdeH und E-Zigarettenladen-Inhaber Kai Stöckl wurde dabei eingangs klar gestellt, dass die Meldungen über die aktuellen Erkrankungen und sogar Todesfälle in den USA in diesem Zusammenhang stark verzerrt dargestellt würden. Denn es werde kaum darauf eingegangen, dass die THC-haltigen Vaping-Öle in den USA mit Vitamin-E-Acetat gestreckt würden, was im Allgemeinen für die schweren Lungenerkrankungen verantwortlich zu machen sei. "Eben nicht der Konsum von E-Zigaretten an sich löst solche schweren Lungenschäden aus", stellten Ihmels und Stöckl fest. Dazu merkte Hoffmann an, dass gerade die strengen Kontrollen in Deutschland im Vorfeld einer Zulassung von Produkten, gerade auch im Nahrungs- und Genussmittelbereich, genau solche Vorfälle verhinderten.

Ein Stoff wie das Vitamin-E-Acetat oder auch ähnliche Zusätze würden mit ihrer nachweisbaren potenziellen Schädlichkeit ein Prüfverfahren nach deutschen oder europäischen Verbraucherschutzrecht für den freien Verkauf niemals erfolgreich durchlaufen können, beziehungsweise sind sogar verboten. "Dieses in Deutschland und innerhalb der EU praktizierte Vorsorgeprinzip stellt einen immens höheren Verbraucherschutz dar, als es das Nachsorgeprinzip in den USA mit den aberwitzigen Abfindungssummen in Gerichtsprozessen kann", erläuterte Hoffmann als Mitglied des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag diesen Grundsatzunterschied der beiden Verbraucherschutzansätze.

Nicht nur, weil zahlreiche Kollegen aus dem Bereich der Gesundheitspolitik die E-Zigarette durchaus befürworteten, sieht Hoffmann die Forderung nach einer Ausdehnung des Tabakwerbeverbots, zuletzt erst wieder von der Bundesärztekammer aufgebracht, durchaus kritisch. "Erwachsene Menschen sind für mich vor allem mündige Bürger. Da geht es gegen mein grundsätzliches Verständnis, dass Politik alles verbieten soll", legt Hoffmann seine Haltung deutlich offen. Es müsse auch die Frage gestellt werden, warum Werbung für Tabakprodukte auch die E-Zigarette mit einschließen müsse, wenn beispielsweise in Großbritannien die E-Zigarette zur Raucherentwöhnung ganz regulär vom Arzt verschrieben werden kann.

Bei gleichem Verbraucherverhalten ist dabei die Schädlichkeit im Vergleich zum normalen Rauchen bei der E-Zigarette um 95 Prozent geringer, beim Verdampfer um 90 Prozent. Auch ein vereinfachter Rauchstopp durch den Umstieg auf die E-Zigarette konnte bereits in Studien belegt werden. Der Erwerb der E-Zigarette sowie der notwendigen Liquids ist für Jugendliche unter 18 Jahren nicht gestattet. Umfragen belegen auch, dass Jugendliche die E-Zigarette nur halb so häufig nutzen, wie reguläre Tabakzigaretten – bei seit Jahren sinkendem Raucheranteil unter den jungen Menschen.

 
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