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GEMÜNDEN
Gastronom wegen Meineids verurteilt
Jürgen Kamm
 |  aktualisiert: 11.12.2019 18:34 Uhr

Falschaussagen vor Gericht werden hart bestraft. „Der Gesetzgeber sieht dafür grundsätzlich nur Freiheitsstrafen vor“ erklären Richter praktisch jedem Zeugen in der Belehrung. Noch kritischer wird es bei einer Vereidigung, dann ist die Falschaussage ein Meineid auf dem eine Mindeststrafe von einem Jahr steht.

Das bekam kürzlich ein 54-jähriger Gastronom aus dem Raum Bad Orb zu spüren. Er wurde vom Schöffengericht Gemünden wegen Meineids zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt und muss als Auflage 4000 Euro an den Kreisverband Main-Spessart des Roten Kreuzes bezahlen.

Anwalt hatte Aktennotiz geschrieben

In einem Unterhaltsprozess vor rund einem Jahr hatte er behauptet, nie konkrete Angaben über die Einkünfte der getrennt lebenden Ehefrau gemacht zu haben und das auch beeidet. Der Anwalt des Ehemannes hatte sich bei einem Anruf des Angeklagten Anfang September 2016 aber handschriftliche Notizen gemacht, eine Aktennotiz geschrieben und diese in die Unterhaltsverhandlung eingebracht sowie die Vereidigung beantragt. Darin erinnerte sich auch die Familienrichterin, das komme in Unterhaltsprozessen eher selten vor. Allerdings wurde damals letztlich ein Vergleich zum Unterhalt auf der Basis geschlossen, dass der Frau keine höheren Einkünfte nachgewiesen werden konnten.

„Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass ein Anwalt den Inhalt eines Telefonats erfindet und damit in einen Prozess geht“, sagte Richter Thomas Schepping schon am Beginn der Verhandlung. Schließlich würde der Jurist damit seine Zulassung riskieren. Der Angeklagte sagte schon bald darauf gar nichts mehr und ließ nur noch seinen Verteidiger reden, insbesondere legte er keine Geständnis ab, was ihm der Richter nahe gelegt hatte. Vorher bekam man einen Eindruck vom damaligen Rosenkrieg; angeblich stellten der Ehemann und sein Verteidiger dem Gastronom nach.

Kuriose Geschichte

Die Geschichte stellt sich insgesamt recht kurios dar. So hätte der Gastronom den Anwalt damals gar nicht anrufen dürfen, weil es ein Kontaktverbot gab. Allerdings fand der Anwalt die Angaben zu den Einkünften – angeblich verdiente die Frau offiziell nur 150 Euro im Monat, aber schwarz mehr als das Zehnfache – so interessant, dass er und sein Klient den Gastronom in Bad Orb sogar trafen. Übereinstimmend sagten sie nun vor dem Schöffengericht aus, da habe es gar keine konkreten Angaben mehr gegeben, dafür aber das Angebot „ich könnte vor Gericht etwas sagen, aber nicht für 27 Euro“. Angeblich standen 5000 Euro im Raum, gratis dazu habe es die unschöne Beschuldigung gegeben, die Frau habe nichts von ehelicher Treue gehalten und sogar wie eine Professionelle aufgetreten.

Das passt alles so gar nicht zu der Aussage der mittlerweile geschiedenen Frau; der Angeklagte sei ihr bester Freund, habe sie immer unterstützt und ihr Mut zugesprochen. Zudem kamen beide auch zusammen im Auto des Gastronom nach Gemünden und wirkten sehr vertraut. Mit den Aussagen aus dem strittigen Telefonat unter dem Motto („Wir Männer müssen doch zusammenhalten“) hätte er ihr dagegen im Unterhaltsprozess schaden können.

Nach in zweieinhalb Stunden insgesamt fünf gehörten Zeugen und verlesenen Gerichtsprotokollen hatte die Staatsanwältin genug gehört. Sie war überzeugt, dass es das Telefonat unter dem Motto „ich kann nicht zusehen, wie eine Frau ihren Mann über den Tisch zieht“ und Monate später den Meineid vor der Familienrichterin gegeben hatte. Sie sah weder einen minderschweren Fall noch die besonderen Umstände für eine Strafaussetzung (Bewährung) und beantragte zwei Jahre Gefängnis.

Verteidiger: Aussage gegen Aussage

Der Verteidiger stellte dagegen ein ungewöhnlich vertrautes Verhältnis zwischen dem Geschiedenen und seinem (langjährigen) Anwalt heraus. Ansonsten stehe Aussage gegen Aussage, und es gebe keinen zweifelsfreien Beweis. Deshalb sei sein Mandant freizusprechen. Hilfsweise für den Fall einer Verurteilung führte er die gesicherten Verhältnisse seines Mandanten mit Anstellung, Frau und Kindern als Grundlage für eine Strafaussetzung auf.

„Er soll mich in Ruhe lassen“, wählte der Angeschuldigte als letztes Wort und meinte damit den geschiedenen Mann. Er werde von ihm regelrecht gestalkt. Dessen „Ex“ habe schon im Frauenhaus Hilfe gesucht und einen Kieferbruch erlitten.

Richter Thomas Schepping und die beiden Schöffen waren letztlich überzeugt, dass der Gastronom vor dem Familiengericht die Unwahrheit gesagt und darauf auch den Eid geleistet hatte. Es sei unvorstellbar, dass sich ein Anwalt solche Telefonate aus den Fingern sauge. Der größte Fehler des Angeschuldigten sei gewesen, in der Unterhaltsverhandlung nicht einfach seine Lüge zuzugeben.

Das Schöffengericht entschied sich für eine mildere Strafe mit Bewährung, weil der Meineid keine schwerwiegenden Folgen hatte. Da sei eine Strafe „mäßig über der Mindeststrafe“ möglich, hieß es in der Begründung. Für die Bewährung spielten auch gesicherte Verhältnisse eine Rolle und dass es die erste Freiheitsstrafe gegen den 54-Jährigen ist.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 
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  • jutta.noether@web.de
    Hm, ehrlich gesagt blick ich hier nicht durch.
    Wer ist der Ehemann von wem, was hat welcher Anwalt für oder gegen wen notiert, wer ist mit wem befreundet oder stalkt wen, und was hat das alles mit einem Kieferbruch im Frauenhaus in Bad Orb zu tun...?
    *kopfkratz*
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