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Karlstadt
Garten- und Grünabfallsammlung im Frühjahr 2019
Bearbeitet von Michaela Moldenhauer
 |  aktualisiert: 02.04.2019 15:10 Uhr

In der Zeit vom 26. März bis 22. Mai sammelt die Firma Kirsch + Sohn GmbH wieder im Auftrag des Landkreises Garten- und Grünabfälle. Der in den vergangenen Jahren praktizierte Sammelzeitraum hat sich bewährt (spätere Frühjahrssammlung und verkürzte Herbstsammlung). Seither wird auch dort, wo die Frühjahrssammlung sehr früh stattfindet, die Herbstsammlung später durchgeführt, damit eine stärkere Gleichbehandlung aller Ortschaften erreicht wird. Witterungsbedingte Probleme können aber trotzdem wohl nie ganz ausgeschlossen werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamts.

Gesammelt wird ausschließlich sperriger Baum- und Heckenschnitt aus Hausgärten, also von Grundstücken, die an die öffentliche Müllabfuhr angeschlossen sind. Material aus abgelegenen Gärten oder gar Obstbaumkulturen wird deshalb grundsätzlich nicht mitgenommen. Ausnahmen davon sind nur möglich, wenn die Mehrkosten dafür getragen werden und die Mitnahme rechtzeitig vorab mit der Firma Kirsch vereinbart wurde.

Laub und Grasschnitt sind nicht „sperrig“, also schon deshalb an sich von der Sammlung ausgeschlossen. Sie sollten selbst kompostiert oder – wenn dies nicht möglich ist – in die Biotonne gegeben werden. Aus Kulanz werden aber geringe Mengen davon (maximal 1 m3 pro Anwesen) mitgenommen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie so bereitgestellt werden, dass ein zügiges Einladen möglich ist (zum Beispiel in Papiersäcken, Kartons usw.). Kunststoffsäcke werden entleert und zurückgelassen. Lose Laub- und Grashaufen werden grundsätzlich nicht mitgenommen. Mit den „offiziellen Grüngutsäcken“ des Landkreises, die für 2,50 Euro/Stück im Handel erhältlich sind, kann Laub und Gras ganzjährig umweltgerecht entsorgt werden (einfach bei der Leerung der Biotonne dazu stellen). Der Kaufpreis beinhaltet die Entsorgungskosten.

Das Schnittgut ist am Abfuhrtag ab 6 Uhr gebündelt bereitstellen. Die einzelnen Bündel dürfen nicht schwerer als 40 Kilogramm und nicht länger als eineinhalb Meter sein. Zum Bündeln nur kompostierbares Material, wie zum Beispiel Paketschnur, verwenden. Bündel mit Draht oder Plastikbänder können nicht mitgenommen werden.

Äste werden nur bis zu einem Durchmesser von 15 Zentimetern und einer Länge von 1,5 Metern mitgenommen. Wurzelstöcke können nicht mitgenommen werden.

Bei außergewöhnlich großen Mengen muss die Firma Kirsch + Sohn GmbH vorab informiert werden, damit eine sinnvolle Tourenplanung möglich ist. Bitte informieren Sie uns auch, wenn der Bereitstellungsort nicht erkennbar zu Ihrem Grundstück gehört (zum Beispiel „hinterer“ oder „zweiter“ Gartenzugang)

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender 2019 auf den Seiten 18 und 19.

Ansprechpartner für Rückfragen: Firma Kirsch + Sohn GmbH, Gemünden Telefon (09351)9500, Fax: (09351) 950150 Email: Info@kirsch-und-sohn.de

Abfallberatung Landratsamt Main-Spessart: Jörg Braasch, Tel. (0 93 53) 79 31 236, Fax: (0 93 53) 79 37 236 , Christian Baer, Tel. (0 93 53) 79 31 266, Fax: (0 93 53) 79 37 266, E-Mail: Abfallberatung@Lramsp.de

 
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