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Karlstadt
Für mehr Fahrradfreundlichkeit im Landkreis Main-Spessart
Mit seiner mehrheitlichen Entscheidung bei 13 Gegenstimmen folgte der Kreistag in der Haushaltssitzung dem Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom November 2019.
Symbolbild Radweg
Foto: Swen Pförtner | Symbolbild Radweg
Jürgen Kamm
 |  aktualisiert: 19.10.2020 10:25 Uhr

Der LandkreisMain-Spessart  wird der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) in Bayern  beitreten. Mit seiner mehrheitlichen Entscheidung bei 13 Gegenstimmen folgte der Kreistag in der Haushaltssitzung dem Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom November 2019. Generelles Ziel ist es dabei, das Fahrrad als alltägliches Verkehrsmittel zu sehen und zu fördern. "Es geht um die Vorbild- und Vernetzungsfunktion des Landkreises", sagte Kreisrätin Heidi Wright im Kreistag.

Am 29. Januar hatte der Wirtschaftsausschuss schon eine Beschlussempfehlung (bei zwei Gegenstimmen) für den Beitritt ausgesprochen, entgegen der Stellungnahme der Verwaltung, die von einem großen Aufwand ausging. Landrat Thomas Schiebel stimmte auch diesmal dagegen, vorab erklärte er, dass die Radwege im Landkreis auf Gemeindegrund verlaufen, so dass der Kreis wenig Einfluss habe. Er halte es deshalb für sinnvoller, wenn mindestens die Hälfte der Städte und Gemeinden der Arbeitsgemeinschaft beitreten würden.

Für Umsetzung der Empfehlungen vier Jahre Zeit

Die Arbeitsgemeinschaft verleiht die Auszeichnung "Fahrradfreundliche Kommune". Nach dem Beschluss des Kreistages wird es nun eine Vorabbereisung des Landkreises geben. Danach entscheidet der Verstand der AGFK Bayerns seinerseits über die Aufnahme. Den Landkreis kostet sie als Mitgliedsbeitrag 2500 Euro im Jahr. Dafür bekommt er eine Einschätzung seiner Fahrradfreundlichkeit und Handlungsempfehlungen. Zur Umsetzung hat er vier Jahre Zeit, dann erfolgt eine Hauptbereisung. Ist die Kommission zufrieden, schlägt die AGFK dem Bayerischen Bauministerium vor, die Auszeichnung "Fahrradfreundliche Kommune in Bayern" zu verleihen. Diese gilt sieben Jahre.

Einige Kriterien stehen schon jetzt fest, weil sie von der AGFK immer gefordert werden: Ein Radverkehrsbeauftragter ist als zentralen Ansprechpartner und Koordinator zu ernennen. Weitere Auflagen: Den Radverkehrsanteil deutlich anzuheben als politisches Ziel, eine Netzplanung für den nicht motorisierten Verkehr (Radverkehrskonzept), ein Winterdienstplan für die Radverkehrsstruktur ist aufzustellen und umzusetzen, der Radverkehr muss beim Baustellenmanagement und im Umweltverbund (Radmitnahme im öffentlichen Personenverkehr) berücksichtigt werden.

 
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