Der Gemeindeverwaltung liegen vier Bauvoranfragen und Baugesuche für Neubrunn und Böttigheim vor. Der Gemeinderat in Neubrunn erteilte bei allen Bauvorhaben sein gemeindliches Einvernehmen und stimmte bei einem Antrag den Abstandsflächenübernahmen, bei einem anderen der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes zu.
Im Rahmen der Sanierung Frankenlandhalle im Ortsteil Böttigheim wurde für das Gewerk Elektro ein Nachtragsangebot vorgelegt. Durch Planungsumsetzungen ergab sich eine Kostenmehrung von rund 105 Euro. Das Gemeindegremium stimmte diesem Nachtragsangebot zu.
Für die Sanierung der Zwischenmauer im Friedhof Neubrunn gingen ein zweiter Nachtrag mit einer Kostenmehrung von knapp 1400 Euro und die Schlussrechnung bei der Verwaltung ein. Die Kostenmehrung entstand durch die Einfärbung des Fugenmörtels, welche vom Denkmalamt vorgegeben wurde. Der Gemeinderat genehmigt den zweiten Nachtrag und billigt die Gesamtkostenmehrung.
Schließanlage erweitern
Die bestehende Schließanlage für gemeindliche Gebäude soll für Bereiche in den Rathäusern Neubrunn und Böttigheim, das WC-Gebäude im Schlossgarten und das WC im Friedhof erweitert werden. Fünf Firmen haben ihr Angebot abgegeben. Den Auftrag erhält die Firma Weckbacher, Würzburg.
Für die Planung des Ausbaus der Sportplatzsteige wurde über den Regelquerschnitt der zukünftigen Straße diskutiert. Der Marktgemeinderat beschloss mehrheitlich eine Gehwegbreite beidseits von 1,25 Meter und eine Fahrbahnbreite von 5,50 Metern.
Bereits im Dezember 2019 wurde der Gemeinderat über die Notwendigkeit eines Umbaus des Wasserabgabeschachtes informiert. Nun liegen zwei Angebote vor. Den Zuschlag bekommt die Firma Boller-Bau, Tauberbischofsheim
Der Bürgermeister setzte den Gemeinderat darüber in Kenntnis, dass die Firma Green City die Errichtung eines Windparks mit zwei Windkraftanlagen auf der Gemarkung Werbach plant. Der Standort ist südlich der Bestandsanlagen der Gemeinde Neubrunn geplant. Die Nordexanlagen haben eine Nabenhöhe von 164 Meter und eine Gesamthöhe von 245 Metern. Die Zugang soll über Neubrunner Gemarkung erfolgen.
Gemäß den Vorgaben des Bayerischen Feuerwehrgesetzes sind die Gemeinden verpflichtet, einen Feuerwehrbedarfsplan zu erstellen. Dieser ist durch ein versiertes Büro, der Verwaltung, Gemeindevertretern und der Feuerwehrführung zu erarbeiten und sollte in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben werden. Angebote wurden zusammen mit der VGem Helmstadt eingeholt. Vier Firmen haben ein Angebot abgegeben. Den Auftrag bekommt die Firma IB Diem, Lappersdorf.
Antrag für Förderprogramm
Anlässlich des 200. Geburtstags von Sebastian Kneipp im Jahr 2021 wurde durch die Bayerische Staatsregierung ein Sonderprogramm zur Förderung von Kneipp-Anlagen aufgelegt. Hiermit sollen Investitionen bayerischer Kommunen in die Errichtung, die Erweiterung, die Instandsetzung, den Umbau und die Modernisierung von Kneipp-Anlagen gefördert werden. Der Gemeinderat beschloss einen Antrag für Neubrunn und Böttigheim für das Förderprogramm einzureichen.
Der Bürgermeister informierte den Gemeinderat darüber, dass nach elf Monaten die denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisse für die Sanierung von vier Bildstöcken in Neubrunn eingegangen sind. Diese Erlaubnisse haben eine Gültigkeitsdauer von vier Jahren. Der Gemeinderat wird sich zeitnah mit dem Thema beschäftigen.