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GEMÜNDEN
Fremdem an Fasching das Nasenbein gebrochen
Herbert Hausmann
 |  aktualisiert: 11.12.2019 16:46 Uhr

Drogen und Alkohol bringen einen gelernten Zimmermann immer wieder in Schwierigkeiten. An Fasching griff er einen 23-Jährigen an und brach ihm das Nasenbein. Nun stand er wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht Gemünden.

Es war der Faschingsdienstag in einem Ort im Altlandkreis Gemünden. Im Anschluss an den Faschingsumzug sollte der Mann, der eine geringfügige Beschäftigung im gemeindlichen Bauhof hat, zusammen mit einem Kollegen die Straßen vom gröbsten Dreck befreien. Dabei kam es immer wieder vor, dass heimwärts ziehende Faschingsgäste den zum Abtransport zusammengekehrten Müll mit den Füßen verteilten.

Gezielter Schlag mit der Faust

Eine fünfköpfige Gruppe junger Leute angelte sich aus dem Abfall eine leere Plastikflasche und spielte damit Fußball. Daraufhin maßregelte der Gemeindearbeiter den „Hauptakteur“. Zunächst nur verbal, dann griff er den 23-Jährigen am Kragen. Durch diese Aktion kamen die beiden Kontrahenten zu Fall. Der Gemeindearbeiter unten, sein Gegner auf ihm liegend. „Da hat er mir eine nachgelangt“, berichtete der gelernte Straßenbauer als Zeuge und sprach von einem „ziemlich gezielten Schlag“ mit der Faust. Die Folge: ein gebrochenes Nasenbein und immer noch vorhandene Beschwerden beim Atmen durch die Nase.

Die Äußerungen des Angeklagten stimmten zunächst mit denen seines Opfers überein. Bei dem Schlag, der schließlich zum Bruch des Nasenbeins führte, sah er mehr einen Befreiungsschlag seinerseits, den er als Notwehr gegen den auf ihm liegenden Mann ausgeführt hat. Dies sah auch sein Arbeitskollege so. „Er wollte sich befreien“, meinte dieser vor Gericht.

Bei den freiwillig durchgeführten Atemalkoholmessungen stellte die Polizei bei dem Gemeindearbeiter einen Wert von 1,04 Promille und bei dem 23-Jährigen 1,2 Promille fest.

Vier Drogentherapien abgebrochen

Alkohol, in Verbindung mit Drogen, hat den gelernten Zimmermann immer wieder in Bedrängnis gebracht: Zwei einschlägige Einträge als Folge des Missbrauchs enthält sein Auszug aus dem Bundeszentralregister. Gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, Bedrohung und Hausfriedensbruch zeigt die Palette auf. Seine letzte Verurteilung daraus war eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung.

Über einen längeren Zeitraum hatte der Angeklagte Heroin genommen. Vier begonnene Langzeittherapien wurden von ihm abgebrochen. Seit einiger Zeit nimmt er Drogenersatzstoffe, wofür er rund 120 Euro monatlich aufwenden muss, berichtete sein Bewährungshelfer. Die Abhängigkeit und der Alkoholgenuss beeinträchtigen den Mann in seiner Steuerungsfähigkeit. „Weg vom Alkohol“ und die Einbindung in eine feste Arbeit seien seiner Meinung nach der einzig hoffnungsvolle Weg in ein geordnetes Leben.

120 Tagessätze zu 15 Euro

„Was machen mit dem Angeklagten? Das ist schwierig“, meinte dann auch der Staatsanwalt. „Eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung oder eine hohe Geldstrafe“, hielt er angebracht für den Bewährungsversager. In seinem Antrag entschloss er sich zu Letzterem und beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro (180 Tagessätze zu 20 Euro). Der Verteidiger sprach sich für die Verhängung einer „Bewährungsstrafe mit Auflagen, die wirklich weiterhelfen“ aus.

„Die jungen Leute zur Ordnung gerufen, hätte gereicht“, meinte Richter Thomas Schepping zum Angeklagten bei der Urteilsbegründung. Wegen der Gewaltanwendung verurteilte er ihn zu einer Geldstrafe von 1800 Euro (120 Tagessätze zu 15 Euro).

 
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