Wieder einen Schritt weitergekommen ist Frammersbach hinsichtlich des geplanten Freizeitzentrums. Der Gemeinderat hat am Montag beschlossen, den rechtskräftigen Bebauungsplan "Freizeitzentrum" zu ändern und zu erweitern. Auch der Flächennutzungsplan in seiner derzeit rechtswirksamen Fassung (Teilraum Sondergebiet Freizeit-Schwimmbad) wird fortgeschrieben.
Die Änderungen erläuterten Bürgermeister Christian Holzemer und Markus Fleckenstein vom gleichnamigen Ingenieurbüro aus Lohr. Der Bebauungsplan wurde auf eine Gesamtfläche von etwa 12,78 Hektar (ha) erweitert. Vormals waren es 11,3 ha. Er bezieht einen Großteil des ursprünglichen Plangebietes und ergänzende Waldrandbereiche im Umfeld des Terrassenbades mit ein. Lediglich die Lohrtalquerung ist im Fortschreibungsbereich außen vor.
Zeltplatz und Waldhauspark geplant
Geplant ist, in dem Sondergebiet "Freizeit" das Terrassenbad als überörtlich bedeutsames Freizeit- und Erholungsgebiet zu sichern und zu fördern. Um für die Besucher noch attraktiver zu werden, sollen weitere Stellplätze für Wohnmobile geschaffen werden.
Angedacht sind im Gebiet um das Schwimmbad auch ein Zeltplatz und ein natur- und landschaftsbezogener Waldhauspark. Dabei sollen insbesondere die bestehenden Versorgungsanlagen des Freibadstandortes genutzt werden. Die Besucherstellplätze sollen erhalten bleiben und eine fußläufige Anbindung der Freizeiteinrichtungen wird angestrebt.
Viel Fläche gehört der Gemeinde
Vorteilhaft ist, dass über die Hälfte der Grundstücksflächen (54,5 Prozent, also 6,97 ha) in Gemeindehand sind. Im Gebiet des geplanten Waldhausparkes stehen etwa 46 starke Laubbäume, wie Eiche oder Rotbuche, meist mit über 60 Zentimeter Durchmesser. Dazu kommen rund 76 Laubbäume mittleren Alters, meist 25 bis 50 Zentimeter dick. Im rückwärtigen Bereich sind zudem Fichten, Douglasien und Lärchen vorhanden. Die altholzreichen Waldrandbereiche sollen in die Einrichtung des landschaftsbezogenen Waldhausparks mit einbezogen werden, erklärte Planer Fleckenstein.
Hiervon sind Randbereiche des Landschaftsschutzgebietes Spessart betroffen, sodass im Zuge der Bauleitplanung auch die Möglichkeit kleinräumiger Verlagerungen der aktuellen Schutzgebietsabgrenzung zu prüfen ist. Auch vor diesem Hintergrund gelte es, den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes ein besonderes Gewicht beizumessen.