
Der Bund übernimmt die Kosten für die kostenlosen Corona-Schnelltests in Testzentren, Apotheken und Praxen, die es seit dem 8. März gibt. Um sich testen zu lassen, muss man kein deutscher Staatsbürger sein, aber einen Wohnsitz in Deutschland nachweisen. Das musste eine türkische Staatsbürgerin an der Schnelltestbude auf dem oberen Marktplatz erfahren.
Über den Fall berichtete der Redaktion ein Frammersbacher Leser, zu dessen Bekanntenkreis die Frau gehört. Die 60-Jährige lebt nach seinen Angaben seit rund 40 Jahren in Deutschland und wohnt in Lohr. Über einen deutschen Pass verfüge sie nicht. Die Rentnerin habe am vergangenen Donnerstag Kleidung kaufen wollen und wegen des notwendigen negativen Corona-Tests nicht zum Testzentrum auf der Mainlände gehen wollen. Deshalb habe sie sich bereits um 9.30 Uhr an der Schnelltestbude auf dem oberen Marktplatz angestellt, die von der Marien-Apotheke und der Lohrer Werbegemeinschaft betrieben wird.
Abgewiesene Frau war "sehr getroffen"
Sie sei als erste an die Reihe gekommen und von der freiwilligen Helferin nach ihrem Personalausweis gefragt worden. Weil sie über keinen deutschen Pass verfüge, habe sie ihren türkischen und den deutschen Führerschein vorgelegt. Daraufhin sei sie abgewiesen worden, was die Frau sehr getroffen habe. "Ich bin doch praktisch Deutsche", habe sie ihm gesagt, so der Frammersbacher.
Mit der Staatsbürgerschaft habe das nichts zu tun, stellte auf Anfrage Anne Lahoda klar, die Inhaberin der Marien-Apotheke. Um einen kostenlosen "Bürgertest" zu bekommen, müsse man kein deutscher Staatsangehöriger sein. Vorgabe des Gesundheitsministeriums sei es, dass alle diejenigen, die ihren Wohnsitz in Deutschland hätten, den kostenlosen Test bekommen könnten.
An der Schnelltestbude "brauchen wir also irgendetwas, wo der Wohnsitz draufsteht", erläuterte Lahoda. Nur dann ließen sich die Kosten des Tests mit dem Bund abrechnen. Auf dem türkischen Pass stehe der Wohnsitz nicht, auch nicht auf dem deutschen Führerschein.
Wohnsitz in der Aufenthaltserlaubnis angegeben
Selbst eine deutsche Krankenversicherungskarte hätte der Frau nichts genützt, denn auch diese enthält den Wohnsitz nicht. Der gängige Wohnsitznachweis sei der Personalausweis. Das habe man den 23 Freiwilligen eingeschärft, die in der Bude Dienst tun: "Wir brauchen bei einer so großen Zahl an Mitarbeitern ein geregeltes Vorgehen, das ist eben der Wohnsitznachweis."
Die Abweisung sei sicherlich nicht böse gemeint gewesen. Was können Menschen tun, die zwar in Deutschland wohnen, aber keinen deutschen Pass haben? Laut Anne Lahoda steht in diesem Fall der Wohnsitz in der Aufenthaltserlaubnis. Auch Flüchtlinge verfügten über ein Dokument, das ihren deutschen Wohnsitz nachweise.