Die Gemeinde Frammersbach plant Großes: Im Zentrum, auf dem Wiedekind-Gelände, soll ein Einkaufsmarkt entstehen, ein Dienstleistungsgebäude und eine Senioreneinrichtung. Doch nun legen die Behörden den Frammersbachern einige Steine in den Weg, die es zu überwinden gilt. Da das Gelände in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung liegt und die geplante Senioreneinrichtung zudem hohen Schutzanspruch aufweist, soll es für den Markt und das Freizeit- und Handelszentrum zahlreiche Auflagen und Beschränkungen geben, angefangen von begrenzten Anlieferungs- und Betriebszeiten bis hin zu baulichen Lärmschutzmaßnahmen.
Das Landratsamt und die IHK hatten in ihren Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Handels-, Dienstleistungs-, Freizeit- und Seniorenzentrum Ortsmitte“ gefordert, die Betriebszeiten der Gewerbebetriebe auf 6 bis 22 Uhr und den Anlieferverkehr für den Lebensmittelmarkt auf 6 bis 20 Uhr zu beschränken. Da jedoch für das Freizeit- und Handelszentrum verschiedene Nutzungen wie ein Fitnessstudio oder eine Sauna im Raum stehen, bei denen ein Betrieb bis 22 Uhr zu starken Einschränkungen führen würde, hinterfragte das Gremium bereits in seiner Februar-Sitzung die Vorgaben, die am Montag nun erneut zur Diskussion standen. Eine große Rolle spielt in dieser ganzen Geschichte das Dienstleistungsgebäude, welches wie ein „Riegel“ zwischen Markt und Senioreneinrichtung entstehen soll und somit auch als Immissionsschutz, als Abschirmung für das Seniorenheim dient. Allerdings sehen die Pläne der Gemeinde vor, zuerst den Markt zu bauen. Dies würde bedeuten, dass für den Markt bauliche Vorkehrungen für den Lärmschutz getroffen werden müssten. Was den Bau verteuern wird. Diese Maßnahmen würden dann allerdings beim späteren Bau des Dienstleistungsgebäudes wiederum „überflüssig“ werden.
„Ich versteh die Welt nicht mehr“, schüttelte Norbert Meidhof (Freie Wähler) ungläubig den Kopf. Auf dem Wiedekind-Gelände habe es früher eine Schreinerei, einen metallverarbeitenden Betrieb gegeben. „Außer bei der künftigen Anlieferung ist doch dann weniger Lärm als in der Vergangenheit“, sagte er und hinterfragte, wieso man nicht den Bestandsschutz beanspruchen könne. Karl-Heinz Meyer vom zuständigen Ingenieurbüro Wölfel aus Höchberg, der gemeinsam mit Stadtplanerin Ulrike Ebner vom Landschaftsarchitektur- und Stadtplanungsbüro arc.grün aus Kitzingen der Sitzung beiwohnte, betonte: „Bestandsschutz heißt nicht, dass sie das alles so fortführen dürfen wie der Vorgänger.“
Um den Immissionsschutz für die anliegenden Wohnhäuser und das Seniorenzentrum zu sichern, sollen nun für das gesamte Wiedekind-Areal Emissionskontingente festgelegt werden. Dies, so erklärte Ebner, biete größte Flexibilität. Die Kontingente legen die Lärmobergrenzen fest.