Der Gemeinderat nahm in seiner jüngsten Sitzung das kommunale Förderprogramm für Altbausanierungen unter die Lupe, regelte einige Richtlinien und einigte sich nach intensiver Diskussion, künftig den Kaufpreis in der Kostensumme zu berücksichtigen. "Aus dem im August 2019 aufgelegten Förderprogramm wurden bisher drei Anträge bewilligt", erklärte Bürgermeisterin Zita Baur. "Jedoch fand der Kaufpreis für den Erwerb der Altimmobilie bisher keine Berücksichtigung."
Baur möchte das Förderprogramm möglichst einfach und verständlich halten, damit Bürger unkompliziert einen Anreiz zum Kauf alter Gebäude, diese zu sanieren und bewohnbar herzurichten, finden. "Ein Leerstand ist die schlechteste Option", so die Bürgermeisterin. Durch die Sanierung soll eine Abwanderung zum Bau auf der "grünen Wiese" und die Verödung der Altorte verhindert werden.
Unterschiedliche Positionen
VG-Geschäftsleiter Michael Schnall hatte sich die bisherigen Richtlinien vorgenommen und gab den Vorstellungen der Räte freien Raum, um am Ende den künftigen Weg festzulegen. So gab es gleich bei der Frage der Förderung des Erwerbs unterschiedliche Positionen. Weiter ging es um die mögliche Bezuschussung ergänzender Investitionen wie Hofbefestigung, Garagenbau und Holzlege oder Erneuerung des Gartenzaunes. Eine weitere Diskussion erforderte die Notwendigkeit eines zwölfmonatigen Leerstands und ob die Förderung von Materialkosten erlaubt ist.
Abschließend rief Bürgermeisterin Baur zur Abstimmung auf: Mit einem Votum von sechs zu zwei Stimmen zählt künftig der Kaufpreis des Gebäudes zu den nachgewiesenen Sanierungskosten und wird gefördert. Handwerkerrechnungen müssen nicht zum Sanierungsnachweis vorgelegt werden, entschied das Gremium einmütig. Baumaterialien werden gefördert, aber der Kauf von Werkzeugen nicht. Die Entscheidung zur Förderung von Zusatzinvestitionen wie der Umgriff von Hof und Garage erfuhr ein vier zu vier patt und ist künftig nicht auf dem Zuschusstableau. Photovoltaikanlagen hingegen werden weiter unterstützt. Die Richtlinie des zwölfmonatigen Leerstands ist weiter zwingend einzuhalten, beschied der Rat mit sieben zu einer Stimme. Doppelförderungen wie KfW, Bafa mit gemeindlicher Förderung sind nicht möglich. Abschließend empfahl Zita Baur, die neuen Kriterien in den Förderkatalog einzuarbeiten und darüber in der nächsten Gemeinderatssitzung gesamt abzustimmen.
Der Bauantrag zum Neubau einer Ausstellungshalle mit Unterstand für Geräte auf dem Gewerbegrundstück in der Barbarossastraße in Rengersbrunn fand das Einvernehmen des Gremiums. Der befürchtete Pflegenotstand im Sinngrund wegen der Schließung des Pflegedienstes der Sozialstation Aura hat sich zerstreut, da alle Patienten von anderen Diensten übernommen wurden.
Investitionen bekannt gegeben
Steffen Bäcker erkundigte sich nach dem jetzt zustimmenden Beschluss des Gemeinderates für das Abschlussdenkmal Flurbereinigung Fellen, der nicht nur bei ihm auf Unverständnis stieß. Weitere Anfragen galten den oft mit Autos zugeparkten Drehscheiben in Sackgassen sowie die ins Auge gefasste Säuberungsaktion der Flur durch die Bürgerschaft. Eine Kamerabefahrung des Kanalnetzes in Wohnrod förderte einige Schadstellen zutage. Baur sicherte die Planung einer Sanierung zu.
Die Bürgermeisterin gab die bereits feststehenden Investitionen im 2023er-Haushalt bekannt: Hackschnitzelheizung Schule 78.000 Euro, Leistungen in der Schule 15.000 Euro, Planung Kanalsanierung 30.000 Euro, Bauhof 300.000 Euro, blaue Beschilderung 10.000 Euro, Ausbesserungen Burg 10.000 Euro, Ausstattung Kindergarten 4000 Euro.