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Finanzengpass beim Abwasserzweckverband "Oberer Sinngrund": Gebühren werden steigen
Ortsschild Mittelsinn.
Foto: Björn Kohlhepp | Ortsschild Mittelsinn.
Isabellé Bechold
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:30 Uhr

Kurzfristig musste die Verbandsvorsitzende des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung "Oberer Sinngrund", Bürgermeisterin Lioba Zieres, eine Verbandsversammlung einberufen, um durch den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 die Liquidität der Verbandskasse sicherzustellen.

Der Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft, Sebastian Bechold, erläuterte den Verbandsräten den Entwurf des Nachtragshaushalts . Hauptgrund für den Finanzengpass sind gravierende Mehrkosten im Bereich der Klärschlammbeseitigung. Im Herbst wurde der Schlamm aus dem zweiten Teich entnommen, gepresst und entsorgt. Neben den gestiegenen Preisen führte eine deutlich größer als erwartete Menge an Klärschlamm und Filtratwasser dazu, dass die Kosten der Maßnahme auf über 200.000 Euro angestiegen sind. Zusätzlich erschwerten weitere Mehrkosten, vor allem im Bereich der Stromversorgung, der Anlagenunterhaltung und der Personalkostenerstattung an die Mitgliedsgemeinden für notwendige Vertretungen des Klärwärters, die Situation.

Mangels ausreichender Rücklagen kann nur durch eine Erhöhung der Verbandsumlage der Kostenaufwand ausgeglichen werden. Diese erhöht sich um rund 137 Prozent, sodass der Markt Obersinn 124.906 Euro und die Gemeinde Mittelsinn 110.093 Euro im Jahr 2023 zusätzlich an den Zweckverband zahlen müssen.

Trotz der negativen Tatsachen des Nachtragsplanes erkannten die Räte die Unvermeidbarkeit und Notwendigkeit dessen und verabschiedeten diesen einstimmig.

Gestiegene Kosten: Höhere Abwassergebühren

Kämmerer Bechold stellte den Etat für das Jahr 2024 vor. In diesem wurde dem Tatbestand der Kostensteigerungen im Nachtrag 2023 Rechnung getragen und die Planansätze für das Jahr 2024 nach oben angepasst. Insgesamt sind die gestiegenen Kosten jedoch nicht im Umfang wie 2023 zu erwarten. Durch bereits abgeschlossene Verträge ist beispielsweise mit einem Rückgang der Stromkosten aufgrund einer Verringerung des Kilowattstunden-Preises zu kalkulieren.

Auch bei der Klärschlammbeseitigung ist ein Kostenfaktor von über 200.000 Euro im Jahr 2024 nicht erforderlich. Da die beiden Klärteiche nur im Schnitt alle zehn Jahre vom Schlamm zu befreien sind, ist in den nächsten Jahren hierfür lediglich ein Ansatz von jeweils 25.000 Euro vorgesehen. Dieser wird dann einer Rücklage zugeführt, aus der bei der nächsten größeren Klärschlammaktion ein Großteil der Kosten finanziert werden kann. Dadurch wird eine gleichmäßige jährliche Belastung ohne gravierende Kostenspitzen erreicht.

Erneuerung der Elektroinstallation

Zusätzlich ist im Jahr 2024 die dringend notwendige Erneuerung der in die Jahre gekommenen Elektroinstallation der Anlage mit Kosten von einer halben Million vorgesehen. Da eine einmalige Finanzierung durch die Mitgliedsgemeinden eine große Belastung dieser bedeuten würde, ist eine teilweise Darlehensfinanzierung mit Tilgung in den nächsten drei Jahren vorgesehen.

Auch der Haushaltsplan 2024 und der Finanzplan bis 2027 wurde vom Gremium einstimmig beschlossen.

Die deutliche Steigerung der laufenden Kosten und die vorgesehenen Investitionen werden voraussichtlich zu einer Erhöhung der Abwassergebühren führen.

 
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