Triefenstein
Feuerverbot in Triefenstein
Wegen der akuten Brandgefahr durch die anhaltend heiße und trockene Witterung ordnet der Markt Triefenstein laut einer Pressemitteilung bis auf weiteres an, dass offene Feuer und Feuerstellen nicht entzündet oder betrieben werden dürfen. Unter dieses Verbot fallen auch Brauchtumsfeuer, offene Holzkohlegrills, Feuerschalen und Böllerschießen.
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