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Gemünden
Fast zwei Monate aus Rache auf Kosten des ehemaligen Chefs getankt
Er habe Gerechtigkeit herstellen wollen, fasste der Pflichtverteidiger die Gedanken seines Mandanten vor dem Gemündener Amtsgericht zusammen. Juristisch gesehen war es Computerbetrug in zehn Fällen.
Ein 33-Jähriger betrog seinen ehemaligen Arbeitgeber und tankte auf dessen Kosten. (Symbolbild)
Foto: Marijan Murat/dpa | Ein 33-Jähriger betrog seinen ehemaligen Arbeitgeber und tankte auf dessen Kosten. (Symbolbild)
Jürgen Kamm
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:57 Uhr

Zehn mal tankte ein 33-jähriger Mann Diesel-Kraftstoff auf Kosten einer Firma, für die er gar nicht mehr arbeitete. In rund zwei Monaten kamen so Tankkosten von 1220 Euro zusammen. Zur Schadenswiedergutmachung kommt nun noch eine beträchtliche Geldstrafe von 7200 Euro, zu der ihn Strafrichterin Maryam Neumann wegen Computerbetrugs in zehn Fällen verurteilte.

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Gemünden erklärte der Pflichtverteidiger des Mannes, sein Mandant habe sich nicht bereichern, sondern rächen wollen. Er sei sehr sauer auf seinen ehemaligen Chef gewesen, habe sich schlecht behandelt und nicht gerecht bezahlt gefühlt.

Möglich wurde der Betrug, weil dem Angeschuldigten ein Tankchip ausgehändigt wurde, als er ein Firmenauto betanken sollte. Diesen behielt er einfach.

Angeklagter wollte Streit "unter Männern" regeln

Der ehemalige Chef fühlt sich vom Angeklagten noch immer so bedroht, dass er laut der Richterin eigentlich nicht in der Verhandlung aussagen wollte. Im Zeugenstand schilderte der Mitinhaber eines Steinmetzbetriebes, dass es sich um eine Anstellung auf Probe gehandelt habe. Die Leistung sei unzureichend gewesen, als Team mit erfahrenen Mitarbeitern hätten Arbeiten auf Friedhöfen doppelt so lange gedauert, an eigenständigen Aufgaben sei er mehrfach gescheitert. Nach einem Wortgefecht wegen eines nicht aufgeräumten Firmenbusses habe er auch noch den Mitarbeiter vor dessen Haustür bedroht. Es folgte die Kündigung – unter Wahrung der gesetzlichen Kündigungsfrist – dabei habe er ihm sogar noch das Auto vollgetankt. Er bezahle alle Mitarbeiter gut, weil es eine körperlich anstrengende Arbeit ist, erwarte aber auch Leistung.

Im Januar sei die Tankrechnung von 1400 Euro nur für einen Chip aufgefallen, obwohl kaum gearbeitet wurde. Tankvorgänge zwischen 1 und 5 Uhr nachts seien auch nicht normal. Das Video der Überwachungskamera sei eindeutig gewesen. Nachdem er bei der Polizei Anzeige erstattete, habe der Angeklagte mehrfach Kontakt mit ihm aufgenommen, zuletzt als die Ladung zur Verhandlung kam, um es "unter Männern zu regeln". Die Tankrechnung bezahlte er, seit ein Anwalt mit Lohnpfändung drohte.

Gewerbsmäßiger Betrug oder nicht?

Vorbestraft ist der 33-Jährige nicht. Die Richterin nahm ihn auch ab, dass es ihm nicht um einen finanziellen Vorteil ging. Gewerbsmäßiges Handeln komme aus ihrer Sicht nicht in Betracht.

Der Mann gab an, immer selbst und nur sein Auto betankt zu haben. Wie er so einmal innerhalb von drei Stunden zweimal für insgesamt 340 Euro tanken konnte, blieb allerdings offen.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft ging entgegen des rechtlichen Hinweises der Richterin von gewerbsmäßigen Handeln aus, was den Strafrahmen verdoppelt. Sie forderte aufgrund des erheblichen Schadens eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte – gegen 3600 Euro Geldauflage.

Der Pflichtverteidiger plädierte auf eine Geldstrafe, für gewerbsmäßigen Handeln fehle ein bewusster Vorsatz. "Er wollte aus einer Sicht Gerechtigkeit herstellen". Auch seien das Geständnis bei der Polizei, dass er den Tankchip herausgab und der begonnene Schadensausgleich zu berücksichtigen. Der Anwalt beantragte eine Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen à 50 Euro – damit hätte sein Mandant gerade noch als nicht vorbestraft gegolten.

Richterin Maryam Neumann setzte die zehn einzelnen Geldstrafen höher an und legte eine Gesamtstrafe von 120 Tagessätzen zu je 60 Euro fest. Der Vorgeschichte und der Absicht, dem ehemaligen Arbeitgeber eines auszuwischen, stehe ein beachtlicher Schaden gegenüber. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 
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