Noch einmal haarscharf an einer Zweijahresstrafe vorbeigeschlittert ist ein 48 Jahre alter Mann aus dem Raum Gemünden. Er hatte zahlreiche kinderpornografische Bilder, Videos und Schriften auf digitalen Medien gespeichert und einige davon versendet. Seine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten wurde zudem noch auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Damit blieb das Schöffengericht noch über dem von Staatsanwaltschaft und Verteidigung beantragten Strafen.
Gleich zwei Verteidiger hatten neben dem Arbeiter auf der Anklagebank Platz genommen. Doch beide erklärten gleich zu Beginn der Verhandlung unter Vorsitz von Dr. Sven Krischker, dass ihr Mandant alle Vorwürfe der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einräumt, nicht beschönigt oder bestreitet. Weiter erklärte der Angeklagte, dass seine Eltern früh gestorben sind und er als Kind ständig hin und her geschoben wurde. Dabei sei er auch mehrfach sexuell missbraucht worden. Er bedauerte sein Tun und habe sich bereits um einen Therapieplatz bemüht, um seine Neigungen zu bekämpfen.
Über Messenger-Dienst an die Bilder gelangt
Auf verschiedenen Datenträgern hatte der Mann die kinderpornografischen Aufnahmen gespeichert. An sie war er im Jahr 2020 über verschiedene Messenger-Dienste gekommen. Um aufzuzählen, um welche für Aufnahmen es sich gehandelt hat, benötigte die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft fast 15 Minuten. Meist waren es Aufnahmen von kleinen Mädchen in verschiedenen Altersstufen bis zu 14 Jahren.
Die Auswertung förderte 1916 Bilder und 513 Videos zu Tage. Darüber hinaus konnten die Ermittler noch über 2400 Schriften auslesen. Weitere Dateien waren noch vorhanden, allerdings durch Gerätefehler unbrauchbar geworden.
Der Angeklagte schien scheinbar erleichtert, so schilderte eine Kriminalbeamtin sein Verhalten, als sie und ein Kollege den Mann von seinem Arbeitsplatz geholt und in seine Wohnung gebracht haben. Freiwillig habe er alle Datenträger den Beamten übergeben und kooperativ mitgewirkt. In den folgenden Tagen nach der Hausdurchsuchung, so erzählte der Angeklagte, habe er sich gegenüber seiner Familie und den Freunden geoutet. Seitdem hat er keine Freunde mehr. Lediglich seine Lebensgefährtin habe nach einer Aussprache erklärt, dass sie trotzdem zu ihm steht.
"Hinter jeder Aufnahme steckt ein Kind"
"Bei allem was zu sehen war, da steckt hinter jeder Aufnahme ein Kind dahinter", betonte die Staatsanwältin und beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Verteidigung wollte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten.
Zu der Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, für die sich das Schöffengericht entschied, erhielt der Angeklagte eine Geldauflage von 1000 Euro, zu zahlen an die Tafel Gemünden. Zudem muss er innerhalb von acht Monaten eine Therapie angetreten haben.