
Angeklagt wegen Mordes steht ab 4. März der Vater des syrischen Flüchtlingsmädchens Mezgin vor dem Landgericht Aschaffenburg. Er soll sich auch für den versuchten Mord an Mezgins Freund vier Wochen nach dem Verschwinden seiner Tochter im Mai 2017 verantworten, teilt Gerichtssprecher Ingo Krist mit.
Laut Anklage ein Mord um die "Ehre wiederherzustellen"
In der ZDF-Fahndungssendung "Aktenzeichen XY ungelöst" waren im Januar 2019 die Zuschauer gebeten worden, Hinweise zum Fall Mezgin zu geben. Ihr Vater, des Mordes verdächtig, wurde zum damalige Zeitpunkt mit internationalem Haftbefehl gefahndet. Nach dem Verschwinden des Mädchens vor vier Jahren war in Aschaffenburg intensiv gesucht worden - zunächst ohne Erfolg. Erst im Dezember 2018 die Leiche der Berufsschülerin von Spaziergängern im Wald gefunden worden.
Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg wirft dem 46-jährigen syrischen Staatsangehörigen nun vor, "im Mai 2017 seine damals 16-jährige Tochter heimtückisch sowie aus niedrigen Beweggründen ermordet zu haben", heißt es von Seiten des Landgerichts. Laut Anklage habe er die Tat "verübt, um seine Tochter für ihren Lebenswandel zu bestrafen und vermeintlich seine Ehre wiederherzustellen".
Auch die Ermordung des Freundes geplant?
In Telefongesprächen mit Reportern hatte sich der Syrer auf der Flucht als unschuldig bezeichnet und 2018 angekündigt, er werde nach Unterfranken zurückkehren und sich stellen. Der Ankündigung folgten aber keine Taten. Die Türkei lieferte den mit internationalem Haftbefehl gesuchten Vater schließlich im Herbst 2020 nach Deutschland aus. Derzeit befindet er sich in Untersuchungshaft.
Eine weitere Anklage legt dem Vater zur Last, etwa einen Monat nach der Tötung seiner Tochter ihren Freund am Floßhafen in Aschaffenburg mit einem Messer attackiert und dabei lebensbedrohlich verletzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft sieht hierbei die Straftatbestände des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung als verwirklicht an.
Prozess ins Schloss Johannisburg verlegt
Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Aschaffenburg als Schwurgericht hat die beiden Anklagen der Staatsanwaltschaft zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung miteinander verbunden. Das Gericht hat 14 Hauptverhandlungstermine bestimmt, am 23. April könnte ein Urteil fallen.

Weil im Landgericht Aschaffenburg, das derzeit umgebaut wird, nicht ausreichen Platz zur Verfügung steht, wird Schloss Johannisburg zum Schauplatz des Mordprozesses werden: Aufgrund der Corona-Lage und der größeren Zahl an Verhandlungstagen wird die Hauptverhandlung im dortigen Ridingersaal stattfinden. Wegen des Gesundheitsschutzes werden laut Pressesprecher Ingo Krist jedoch deutlich weniger Zuschauer zur Hauptverhandlung Zutritt erhalten, als es der Saal unter normalen Umständen zuließe. Die Höchstzahl ist laut Krist auf 35 begrenzt, davon sind zehn Sitzplätze für Pressevertreter reserviert.