Juristische Spitzfindigkeiten zu einem Strafbefehl, ein Ablehnungsantrag gegen die Richterin wegen "Besorgnis der Befangenheit", Beschimpfungen und Beleidigungen und schließlich ein Verteidiger, der während der Verhandlung seine Robe auszog und den Gerichtssaal verlassen hat, all das prägte die Hauptverhandlung gegen einen 71-jährigen Mann aus einem kleinen Weiler aus dem Sinngrund. Er hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingelegt.
Einen Betrag von 1000 Euro (20 Tagessätze zu 50 Euro) sollte der Angeklagte laut Strafbefehl für zwei Fahrten ohne Fahrerlaubnis, die er im Jahr 2017 begangen hat, bezahlen. Durch seinen Einspruch war nun die mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Gemünden notwendig. Gleich zu Beginn der Verhandlung regte Verteidiger Adam Rosenberg, vom Angeklagten als "Frankfurter Staranwalt" betitelt, an, das Verfahren einzustellen, da im Strafbefehl Detailangaben fehlten und somit ein Verfahrenshindernis bestehe.
Als Strafrichterin Katrin Heiduck betonte, dass sie nach Eröffnung der Hauptverhandlung kein Verfahren mehr wegen eines Verfahrenshindernisses einstellen kann, versuchten der wortgewaltige Angeklagte und sein Verteidiger sie dazu zu überreden, das Verfahren ohne Beweisaufnahme und die Anhörung der Zeugen mit einem Freispruch zu beenden. Insgesamt fünf Verfahren gegen den 71-Jährigen sollen auf diese und ähnliche Weise schon beendet worden sein, betonten sie vor Gericht.
Gerichtsdirektorin weist Ablehnungsantrag zurück
Auf diesen Deal wollten sich weder Richterin Heiduck noch die Staatsanwältin einlassen, was dann zum Ablehnungsantrag der Richterin durch den Angeklagten und seinen Verteidiger führte. Über diesen entschied die Direktorin des Amtsgerichts im Laufe des Tages während der mehr als fünfstündigen Verhandlung. Sie wies den Antrag als unbegründet zurück.
Der eigentliche Grund der Hauptverhandlung, das zweimalige Fahren ohne Fahrerlaubnis durch den Angeklagten, geriet fast zur Nebensache. Die Zeugeneinvernahme ergab, dass ein Teil der etwa 70 Wildschweine, die der Kaufmann auf seinen 35 Hektar großen Grundstücken hält, durch ein Leck im Zaun ausgebrochen war und nun durch den Ort lief. Anwohner hatten den Mann, der in Frankfurt arbeitet, darüber informiert. Da er zu dieser Zeit keine gültige Fahrerlaubnis besaß, ließ er sich von seiner Lebensgefährtin zum Wohnort fahren.
Im Ortsbereich stieg die Frau aus und trieb einige der dort laufenden Schwarzkittel wieder zurück, während sich der Angeklagte unter den Augen der bereits anwesenden Polizei ans Steuer setzte und zum Wohnhaus fuhr. Dort holte er Futter, stieg in einen Geländewagen um und fuhr los, weitere Schweine einzufangen.
Stadt Frankfurt hatte Fahrerlaubnis zweimal eingezogen
In der Nachbearbeitung des Einsatzes bemerkte der ermittelnde Polizeibeamte, dass dem Wildhalter 2013 durch die Stadt Frankfurt die Fahrerlaubnis entzogen und 2014 wieder erteilt worden war. 2016 wurde sie erneut eingezogen, 2017 wieder erteilt.
Sehr turbulent gestaltete sich die Verhandlung bei der Aussage des 54-jährigen Geschäftsstellenleiters der zuständigen Verwaltungsgemeinschaft. Er erläuterte und belegte dem Gericht die Widmung der Straßen, die von dem Angeklagten befahren worden waren. Sie alle, auch wenn sie zum Teil auf privatem Grund verlaufen, sind nachweislich öffentlich gewidmet.
Ganz gegenteiliger Ansicht war allerdings der Angeklagte. Er bezeichnete die Unterlagen als "illegalen Grundbuchauszug", sich selbst als den größten Grundbesitzer am Ort, weswegen diese ihn mindestens alle fünf Jahre zu einem Gespräch laden solle. "Die Gemeinde ist eine Betrügerbande", Akten über ihn seien gefälscht worden, den Bürgermeister wie den Zeugen bezichtigte er der Lügerei und schließlich wurde der Beamte als "Aktenfälscher, Betrüger und Urkundenfälscher" betitelt.
Beschimpfungen für die einen, Komplimente für die anderen
Während Polizei, ein Nachbar und der VG-Beamte seinen Zorn zu spüren bekamen, versuchte er es bei Richterin und Staatsanwältin mit Komplimenten, bezeichnete sie als hübsch und sympathisch. Gemeinsam mit seinem Anwalt versuchte er erneut eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage. Von zunächst 1000 Euro steigerte er sich bis auf 3000 Euro, die er freiwillig zahlen würde.
"Nehmen Sie lieber Ihren Einspruch zurück, zahlen die 1000 Euro aus dem Strafbefehl und kaufen für die restlichen 2000 Euro Futter für Ihre Tiere", hielten Richterin Heiduck und die Staatsanwältin dagegen. Sie wollten einer Einstellung nicht zustimmen. Der Beklagte gab nicht nach. Schließlich zog Verteidiger Adam Rosenberg kurz nach 14 Uhr seine Robe aus und verließ den Saal mit der Bemerkung: "Das geht komplett am Recht vorbei."
In seinem "Beweisantrag Nummer zwölf" aus einem ganzen Paket von vorgefertigten Beweisanträgen, verlangte der Angeklagte – der angab, einmal Jura studiert zu haben –, seine Lebensgefährtin als Zeugin zu laden. Die aber halte sich derzeit in Litauen auf. Doch sowohl die Staatsanwältin als auch die Richterin erklärten, dass sie die Zeugin nicht "zur Erforschung der Wahrheit" benötigten.
Verurteilter will in Berufung gehen
In ihrem Urteil verurteilte die Richterin schließlich den Angeklagten wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 1500 Euro (30 Tagessätze zu 50 Euro). Zudem muss er die Kosten des Verfahrens tragen. "Ich vertraue auf das Berufungsgericht", kommentierte der Angeklagte das noch nicht rechtskräftige Urteil.