"Der Freistaat hat das für ganz Bayern gelöst, es macht wenig Sinn, eine Parallelstruktur zu erstellen", sagte der Jugendamtsleiter Thomas Götz, als im Jugendhilfeausschuss über Fachkräfte für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege geredet wurde. Deshalb bestand die Antwort auf eine Anregung der CSU-Fraktion zum Fachkräftemangel in diesem Bereich vor allem in der Vorstellung des Konzepts für die berufliche Weiterbildung von Quereinsteigern.
Entwickelt wurde das dreistufige Konzept vom Bayerischen Familienministerium mit Einbeziehung des Staatsinstituts für Frühpädagogik und Medienpädagogik sowie dem Bayerischen Kultusministerium. Es handelt sich berufsbegleitende Lehrgänge, die Unterricht vor Ort und Selbststudium kombinieren, im Selbstzahlermodell. Die Teilnehmergebühren können interessierte Einrichtungen für ihre künftigen Mitarbeitenden auch teilweise übernehmen.
200 Unterrichtseinheiten für "Assistenzkraft"
Die einfachste Stufe, der "Block A", hat die Qualifizierung zur Assistenzkraft in Kindertagesstätten zum Ziel, Zugangsvoraussetzung ist hier nur das Sprachniveau "Selbstständige Sprachanwendung B1". Dieses bedeutet letztlich, dass jemand klare Alltagssprache versteht, sich als Tourist gut zurechtfände und über Erlebnisse und Erfahrungen zusammenhängend reden kann. Der Block umfasst insgesamt 200 Unterrichtseinheiten (im Prinzip "Schulstunden") von 45 Minuten in zwei Modulen.
Darauf aufbauend hat "Block B" die Qualifikation zur Ergänzungskraft zum Ziel. Hier sind schon ein Mittelschulabschluss, der Nachweis von Praxisstunden und das höhere Sprachniveau "B2" gefordert. Zudem gilt ein Mindestalter von 21 Jahren. Es umfasst ebenfalls 200 Unterrichtseinheiten in zwei Modulen, nach 120 Schulstunden dürfen die Absolventen als Ergänzungskraft in Mini-Kitas arbeiten, nach weiteren 80 in allen bayerischen Kindertageseinrichtungen.
Mit dem Block C können Ergänzungskräfte mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung ab einem Alter von 25 Jahren zur pädagogischen Fachkraft aufsteigen. Dieses Modul ist mit 300 Unterrichtseinheiten deutlich umfangreicher.
Auch Personen, die außerhalb von Einrichtungen Tagespflege betreiben möchten, können sich durch absolvieren des Einstiegsmoduls (160 Unterrichtseinheiten) dafür qualifizieren.
Erste Quereinsteiger-Bewerbungen liegen der Caritas vor
Die Nachfrage von Kreisrat Paul Diener, wie viele Bewerber es für das Qualifizierungsprogramm derzeit im Landkreis Main-Spessart gibt, konnte der Jugendamtsleiter nicht beantworten. Dem Kreis lägen dazu kein Zahlen vor, das wüssten nur die Träger und Anbieter. Auch die Teilnahmegebühren unterscheiden sich je nach Modul und Anbieter. Durchführen dürfen die Weiterbildung nur vom Familienministerium zertifizierte Multiplikatoren.
Das Konzept sei begrüßenswert, sagte Florian Schüßler von der Caritas in Lohr. Diese habe durchaus schon Bewerber gehabt. Für Quereinsteiger sei es schon eine Herausforderung und die Koppelung an eine Berufsausbildung schränke die Zielgruppe ein.
Im Ausschuss gab es auch heftige Kritik am Umgang von Kindertageseinrichtungen mit ihren Mitarbeitern. Da gebe es alle zwei Monate Änderungskündigungen mit neuen Wochenarbeitsstunden, weil Eltern umbuchten, das sei "moderne Sklaverei", die sich in anderen Berufsfeldern niemand gefallen lassen würde.
Klargestellt wurde im Jugendhilfeausschuss auch, dass das Pflegegeld, welche Pflegeeltern für die Betreuung eines Kindes erhalten, steuerfrei ist. Diese Frage war in einer Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13. Februar aufgekommen.