Seine Freude an Spreng- und Explosivstoffen sowie Munition hat einen 19-jährigen Auszubildenden vor den Jugendrichter am Amtsgericht Gemünden gebracht. Der "Pyromane" hatte im August 2022 auf einem Acker einen selbstgebauten Sprengsatz gezündet. Bei der Hausdurchsuchung fand die Polizei unter anderem auch Kleinkalibermunition.
Eine stabile Papphülse, an beiden Enden mit Holzstücken verschlossen und mit Schwarzpulver verfüllt, hatte der Auszubildende auf einem Feld im Raum Marktheidenfeld zur Explosion gebracht. Dadurch entstand ein Krater von 50 Zentimeter Durchmesser und einer Tiefe von 20 Zentimetern, so die ermittelnden Polizeibeamten. Im Keller des Hauses, in dem der junge Mann mit seiner Mutter lebt, fanden die Beamten ein ganzes Arsenal an Mittelchen, die auch dazu geeignet waren, Rohrbomben zu bauen.
Angeklagter schon 2019 im Besitz von Explosivstoffen
"Ich wollte keinem anderen schaden", betonte der Angeklagte, der mit seinem Vater zur Verhandlung erschienen war. Jedoch war er, was Sprengmittel betrifft, kein unbeschriebenes Blatt. 2019 war er schon einmal wegen des Besitzes von Explosivstoffen angeklagt gewesen. Ihm wurden Arbeitsstunden auferlegt.
Danach war längere Zeit Ruhe, "bis es irgendwann wieder gereizt hat", erklärte der Angeklagte gegenüber Jugendrichter Volker Büchs. Im Internet hat er sich Schwarzpulver, Thermit sowie weiteres Zubehör beschafft. "Ich habe schon immer viel experimentiert und war neugierig", so erklärte der 19-Jährige seine Vorliebe für Explosivstoffe.
Auch Patronen auf dem Dachgeschoss
Doch nicht nur im Keller wurden die Beamten fündig. Im Dachgeschoss waren 16 Kleinkaliberpatronen gelagert. "Die waren schon vorher im Haus vorhanden", versuchte der Angeklagte die Schuld von sich zu weisen. "Sind sie nicht mal auf die Idee gekommen, die gefundene Munition bei der Polizei abzugeben", fragte ihn der Staatsanwalt.
500 Euro Geldauflage, zahlbar an die Blindenhilfe in Würzburg, lautet das Urteil für den pyromanisch veranlagten Heranwachsenden. Zusätzlich muss er einen dreiseitigen, handgeschrieben Aufsatz über die Gefahren von Explosionsmitteln für den Anwender und andere Personen schreiben.