zurück
Eußenheim
Eußenheim beschließt aufkommensneutrale Grundsteuer-Hebesätze
Frieda Wecklein
 |  aktualisiert: 18.10.2024 10:06 Uhr

Als die Gemeinderäte rundum zustimmend auf den langen Sitzungstisch im Eußenheimer Rathaus klopften, stand Bürgermeister Achim Höfling die Erleichterung ins Gesicht geschrieben. Einige Momente zuvor hatte der Gemeinderat über ein laut Höfling "sprengstoffreiches" Thema abgestimmt und ist dem Vorschlag des Bürgermeisters einstimmig gefolgt. Es ging um die Neufestsetzung der Grundsteuer-Hebesätze. Einen Beschluss, der die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ab Januar finanziell betreffen wird. Gerade deshalb sieht Höfling in der Entscheidung einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Stimmung in der Bevölkerung. Die grundsätzliche Frage ist: Steuererhöhungen zugunsten der Gemeindekasse oder Verzicht auf zusätzliche Belastungen für Bürgerinnen und Bürger?

Anlass der Hebesatz-Neufestlegungen in den Kommunen ist die bundesweite Grundsteuerreform. In Bayern legte der bayrische Landtag 2021 folgende Neuregelung vor: Allein die Grundstücks- und Wohnfläche wird ab Januar 2025 maßgeblich für die Höhe der Grundsteuer. Der bisher darüber entscheidende Grundstückswert wird irrelevant. Der individuelle Messbetrag eines Grundstücks wird schlussendlich mit einem kommunal differierenden Prozentsatz, dem sogenannten Hebesatz, multipliziert. Heraus kommt die jährliche Grundsteuer.

Hebesätze werden 2026 bei finaler Datenlage nochmals angepasst

In Eußenheim sieht das konkret so aus: Bei der Grundsteuer B für Baugrundstücke lag die Summe aller Messbeträge im Gemeindegebiet bei bisher 61.592 Euro pro Jahr. Multipliziert mit dem geltenden Hebesatz von 380 Prozent ergab sich dato ein Umsatz von insgesamt 234.051 Euro für die Gemeindekasse. Nach neuem Berechnungsverfahren beträgt ab 2025 der gesamte Messbetrag mit ungefähr 124.197 Euro mehr als doppelt so viel wie bislang. Bliebe der Hebesatz für Baugrundstücke in Eußenheim unverändert, würde die Kostensteigerung direkt an Baugrundbesitzer weitergegeben werden und die Gemeinde knapp 238.000 Euro mehr einnehmen. Bürgermeister Höfling mahnt allerdings: "Ich rate dringend davon ab, die Hebesätze zu Steuererhöhungen für die Bevölkerung zu nutzen." Die nun beschlossene Senkung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 190 Prozent ist eine aufkommensneutrale Anpassung an den früheren Wert.

Die Aufkommensneutralität hat allerdings nicht zur Folge, dass jeder Grundstückseigentümer weiterhin dieselbe Grundsteuer zahlt. Vielmehr bleibt die Summe der Grundsteuern über die Kommune auf Vor-Reform-Niveau. "Für einige wird sich die Steuer trotzdem verdoppeln, für andere halbieren. Wir können nur den Durchschnitt regulieren", so Bürgermeister Höfling. Vor allem Dorfbewohner mit großen Grundstücken können auch bei einem aufkommensneutralem Hebesatz von einer deutlichen Kostensteigerung betroffen sein.

Neben der Grundsteuer B für bauliche Flächen gibt es einen gesonderten Hebesatz für Agrar- und Forstflächen, die Grundsteuer A. Hierbei beträgt die errechnete Differenz zwischen dem alten und neuen Messbetrag nur etwas mehr als 300 Euro, weswegen der Hebesatz von 490 auf 480 Prozent korrigiert wurde. Eine Unsicherheit gelte es laut Höfling zudem nicht zu vergessen: Für 15 Prozent der Grundstücke seien in Eußenheim und Ortsteilen noch keine Messbetragsbescheide eingegangen, teilweise auch durch falsche Angaben. Das Finanzamt sei gerade dabei, diese zu korrigieren. Doch auf die vollständige Aufarbeitung zu warten ist zeitlich nicht möglich. "Deshalb haben wir die Hebesätze nach aktuellem Stand festgelegt und werden 2026 bei finaler Datenlage die Hebesätze nochmals anpassen", so der Bürgermeister.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Eußenheim
Frieda Wecklein
Bürger
Grundsteuerreformen
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top