Um das Baugebiet "Mausberg IV" für Wohnhäuser schneller realisieren zu können, musste der Himmelstadter Gemeinderat seinen Aufstellungsbeschluss vom 6. Mai 2021 aufheben und einen neuen treffen. Hintergrund ist ein neues Gesetz. Daneben ging es in der Sitzung um Bauvoranfragen und die neue Erschließungsbeitragssatzung.
Mit dem am 23. Juni in Kraft getretenen Baulandmobilisierungsgesetz wurde der Paragraph 13b des Baugesetzbuches wieder eingeführt. Dieser ermöglicht für das neue Baugebiet die Anwendung des beschleunigten Verfahrens mit Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, weil seine Grundfläche kleiner als ein Hektar ist. Eine Umweltprüfung ist im beschleunigten Verfahren nicht notwendig.
Weil das neue Gesetz erwartet worden war, hatte die Verwaltung nach dem Aufstellungsbeschluss vom Mai zunächst abgewartet. Unterm Strich hat die Neuerung zur Folge, dass das Bebauungsplanverfahren im besten Fall in vier Monaten abgeschlossen sein könnte.
Beschlossen wurde auch eine neue Erschließungsbeitragssatzung auf Grundlage des Satzungsmusters vom bayerischen Gemeinderat. Die bisherige Satzung war rund sieben Jahre alt und musste aktualisiert werden. Eine wesentliche Änderung gibt es bei der Tiefenbegrenzung von Grundstücken, die aufgrund der örtlichen Verhältnisse auf 50 Meter festgelegt wurde. Angewendet werden kann sie nur noch bei den wenigen Grundstücken, die im unbeplanten Innenbereich liegen und in den Außenbereich übergehen.
Der Bauvoranfrage für ein Wohnhaus mit Garage und Carport im Hirtengartenweg 8 stimmte der Gemeinderat grundsätzlich zu. Das Landratsamt sieht das Vorhaben kritisch, weil es sich um das zweite Wohnhaus auf dem Grundstück handelt. Der Bauwerber will allerdings den landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb seines Vaters übernehmen und weiterführen sowie bei einer eventuellen Erweiterung auch eine Gerätehalle bauen. "Austragshäuser waren immer üblich", sagte Bürgermeister Herbert Hemmelmann dazu.
Zwei Grundstücke weiter im Hirtengartenweg möchte ein Nebenerwerbsland- und Forstwirt sowie Winzer eine landwirtschaftliche Geräte- und Maschinenhalle sowie zwei Einfamilienhäuser bauen. Auch dem stimmte der Gemeinderat zu.
Neue Ausgleichsflächen nötig
Keine Einwände machte die Gemeinde zur Erweiterung des Retzbacher Gewerbegebiets geltend. Es gab Rückfragen, ob es nochmals in Richtung Himmelstadt erweitert werden könnte. Grundsätzlich wäre das denkbar, nur würde die Erweiterung dann auf der jetzt ausgewiesenen Ausgleichsfläche erfolgen, so dass neue Ausgleichsflächen nötig würden.
Nachträglich genehmigt wurde vom Gemeinderat die Rechnung der Firma Ralph Scheb Tiefbau aus Himmelstadt für den Ausbau des an der Triebstraße beginnenden Flurweges (bei den Holzhallen) mit einer Einspritzdecke auf rund 250 Metern Länge. Weil sich bei den Arbeiten zeigte, dass der Weg überwiegend nicht 3,5 sondern vier Meter breit ist vergrößerte sich die Fläche von 750 auf 1106 Quadratmeter und die Kosten stiegen proportional auf 20 836 Euro.
Bürgermeister Herbert Hemmelmann informierte den Gemeinderat, dass am Kirchplatz einer von zwei Behindertenparkplätzen aufgehoben wurde. In der Denkmalstraße werden die Freileitungen noch in diesem Jahr vom Bayernwerk durch eine Erdverkabelung ersetzt. Dabei erfolgen auch kleinere Arbeiten an den Kanal- und Erdgasleitungsnetzen. Für die Grünflächen am Sternberg sagte ein Schäfer die Beweidung zu. Der Treidelpfad muss erst freigeschnitten werden, ehe er, wie geplant, gemulcht (gemäht) werden kann.