
Schläge gegen seine frühere Ex-Freundin im Oktober vergangenes Jahres kommen einem 35-Jährigen aus Gemünden teuer zu stehen. Das Würzburger Amtsgericht hat ihn nun zu 120 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Auch für die Kosten des Verfahrens hat er aufzukommen.
Für den vorsitzenden Richter Mark Kurzawski war das Urteil dennoch eine Gratwanderung. Denn der Mann, der zur Tatzeit für einen Sicherheitsdienst als Türsteher arbeitete, stand damals unter einer Bewährungsstrafe wegen eines Angriffs auf die heute 38-jährige Frau. Nur zwei Jahre vorher hatte er sie, seine damalige Lebensgefährtin, in der gemeinsamen Wohnung im Landkreis angegriffen.
Viermonatige Haftstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung
Der Mann hatte die zierliche Frau so sehr auf den Boden gedrückt, dass sie unter Atemnot litt und auf sie eingeschlagen. Dabei hatte sie zahlreiche Hämatome und Prellungen erlitten. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung wurde der Mann zu einer viermonatigen Haftstrafe verurteilt. Für einen Wiederholungstäter, der unter Bewährung steht, sieht das Recht kaum einen anderen Weg vor, als die Haftstrafe.
Eine überraschende Wende in der Würzburger Hauptverhandlung führte dennoch dazu, dass dem 35-Jährigen zumindest vorerst eine Haftstrafe erspart bleibt: Die Mitteilung des Verteidigers Benjamin Hirsch, dass die beiden seit geraumer Zeit wieder als Paar in einer gemeinsamen Wohnung zusammenleben und verlobt sind, blieb nicht ohne Eindruck auf den Richter. Auch davon, dass eine Hochzeit angedacht sei, war die Rede. Wann die Verlobung stattgefunden haben soll, da waren sich beide nicht ganz einig. Im Zeugenstand nannte die 38-Jährige den Valentinstag, 14. Februar. Ihr Freund habe sein Leben wieder im Griff: "Er ist der Vater, den wir eigentlich wollten."
Beim Abholen des Sohnes aus dem Kindergarten gab es Streit
Zuvor hatte es im Oktober zwischen beiden gehörig gekracht. Ein Streit, bei dem es um das Abholen des gemeinsamen Sohnes aus dem Kindergarten ging, hatte sich so weit zugespitzt, dass der Mann der damaligen Ex-Freundin einen Kniestoß auf den Oberschenkel und eine Ohrfeige versetzte. Dabei hielt er den Sohn auf dem Arm.
Eine Woche später hatte der 35-Jährige versucht, in die Wohnung einzudringen. Daraufhin hatten Nachbarn die Polizei alarmiert. Die Frau hatte ihre Anzeige wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung später wieder zurückgezogen. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft von Amts wegen ein Verfahren eingeleitet.
Richter: Fall unterscheide sich deutlich vom Normalfall
Im Zeugenstand berichtete die Frau nun jedoch davon, dass sich im Oktober die Situation emotional "hochgespielt" habe. Bei der Vernehmung durch eine Polizistin habe sie "schlichtweg übertrieben". Auch die Aussagen von drei Polizistinnen vor Gericht ergaben keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass von dem Mann weiterhin Gefahr ausgeht.
Bei der Urteilsbegründung sprach Richter Kurzawski davon, dass sich der geschilderte Fall deutlich vom Normalfall unterscheide. Für den Täter, der seit Mai als angestellter Kaufmann in einem großen Würzburger Autohaus arbeitet und regelmäßig ein Gewaltpräventionstraining besucht, spreche vor allem eine gute Sozialprognose. Der Richter gab dem 35-Jährigen dennoch einen Ratschlag mit auf den Weg: "Auch wenn sie sich provoziert fühlen, zählen sie bis Zehn, schlucken sie den Ärger runter und machen sie auf dem Absatz kehrt".
Mit der Strafe beginnt für den Mann abermals eine dreijährige Bewährungszeit. Auch dürfte ihm nicht ganz einfach fallen, die Geldstrafe zu tilgen: Der Mann hat, wie in der Verhandlung deutlich wurde, mit einer fünfstellige Schuldenlast im unteren Bereich zu kämpfen und muss für den Unterhalt einer fünfjährigen Tochter aus einer früheren Beziehung aufkommen.