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Karlstadt
Ermäßigung mit Ehrenamtskarte: Neue Gebührensatzung in der Karlstadter Stadtbibliothek
Die Nutzungssatzung ist 25 Jahre alt und entspricht nicht mehr den Rechtsvorschriften. Auch die Gebühren gelten seit mehr als zehn Jahren.
Wer eine Ehrenamtskarte besitzt, darf sich in der Stadtbibliothek Karlstadt über eine Ermäßigung freuen.
Foto: Frank Rumpenhorst | Wer eine Ehrenamtskarte besitzt, darf sich in der Stadtbibliothek Karlstadt über eine Ermäßigung freuen.
Tabea Goppelt
 |  aktualisiert: 26.05.2024 02:40 Uhr

Die Gebührensatzung der Stadtbibliothek Karlstadt stammt aus dem Jahr 2013, die Nutzungssatzung sogar aus dem Jahr 1999. Beide entsprechen daher nicht mehr den Rechtsvorschriften und müssen neu erlassen werden. Das war Thema der jüngsten Stadtratssitzung in Karlstadt. Besitzerinnen und Besitzer der Ehrenamtskarte können davon profitieren. 

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