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Himmelstadt
Entscheidung zu Windrad-Flächen erneut  vertagt
Jürgen Kamm
 |  aktualisiert: 17.02.2025 02:31 Uhr

Erneut vertagt wurde vom Himmelstadter Gemeinderat die endgültige Entscheidung zur Verpachtung von Gemeindewaldflächen für Windkraftanlagen. Grund sind vier Anträge zur Windkraft von Gemeinderat Wolfgang Kübert für zusätzliche Vereinbarung über den Gestattungsvertrag für die Verpachtung hinaus. Dabei geht es um eine zusätzliche Ausschüttung für die anliegenden Gemeinden, die Möglichkeit zur finanziellen Bürgerbeteiligung, einen Bürgerstromtarif und Ladeinfrastruktur für E-Mobilität.

Letztlich wurde das alles von Projektentwickler Andreas Scharf von der Firma Primus dem Gemeinderat bereits mündlich zugesagt oder in der Bürgerversammlung vorgestellt. Mehrere Gemeinderäte haben aber Bedenken, dass nach Abschluss des Gestattungsvertrages davon keine Rede mehr sein könnte. Es gab wohl auch ein Missverständnis, Bürgermeister Herbert Hemmelmann setzte vier einzelne Anträge auf die Tagesordnung. Laut Gemeinderat Christian Scheb, der sich wie Wolfgang Kübert der SPD-Fraktion angeschlossen hat, soll es aber nur einer mit vier Punkten sein.

Finanzielle Beteiligung der Nachbargemeinden

Darum geht es in den vier Punkten: Nach dem erneuerbaren Energiegesetz können Windparkbetreiber den anliegenden Gemeinden eine Abgabe von 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde zukommen lassen. Die Ausschüttung wird unter den Gemeinden im Umkreis von 2500 Metern um die Anlagen anteilig aufgeteilt. Zur Bürgerbeteiligung nannte der Projektentwickler die Möglichkeit, zusammen mit einem regionalen Geldinstitut ein Nachrangdarlehen für die Himmelstadter Bürger zu attraktiven Konditionen aufzulegen. Ebenso nannte er im Gemeinderat einmal die Möglichkeit für Bürgerstromtarife und Ladessäulen für E-Autos, die die Gemeinde nichts kosten.

Zu allen Punkten stellte die Verwaltung in ihrer Stellungnahme grundsätzlich fest, dass die Entscheidung dazu im Ermessen des Windparkbetreibers liegt. Das wird der Konzern Vattenfall sein. Den Betreiber per Gemeinderatsbeschluss dazu zu zwingen sei nicht möglich. Die Abgabe nach Paragraph 6 Windkraftgesetz (0,2 Cent je Kilowattstunde) können Windpark-Betreiber zudem erst nach Inbetriebnahme der Anlage per Vertrag einer Gemeinde zusichern.

Auch bei den Klosterhöfen noch keine Entscheidung

Generell stimmt der Gemeinderat der Verpachtung von Waldflächen für zwei Windkraftanlagen schon am 7. November 2024 zu. Ab Inbetriebnahme betrügen die Pachteinnahmen jährlich 215.000 Euro zuzüglich 20.000 Euro Kommunalabgabe und später (nach zehn Jahren) auch Gewerbesteuer. Dem dafür nötigen Abschluss eines Gestattungsvertrags durch den Bürgermeister wurde dagegen noch nicht zugestimmt, eine Entscheidung dazu wurde am 5. Dezember und am 6. Februar vertagt.

Ebenfalls keine Entscheidung traf der Gemeinderat, wie es bei den Klosterhöfen weiter gehen soll. Das soll wegen der hohen Kosten teil der Haushaltsberatungen werden. Am 7. November hatte Rüdiger Amthor ein Konzept für die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude als Ergebnis eines Arbeitskreises vorgestellt. Es sah eine Gemeinschaftseinrichtung (Treffpunkt), gastronomische Nutzung durch ein Café und mehrere Wohnungen vor. Die von einem Architekturbüro aktualisierten Kosten sind allerdings hoch, der Kostenrahmen beträgt 8,65 Millionen Euro, wovon rund eine Million auf das Anwesen Hofstraße 8 entfallen, der Rest auf das Anwesen 10 bis 16. Das hat auch zur Folge, dass die Fachdisziplinen Architektur, Tragwerks-, Elektro- und HLS-Planung per VGV-Verfahren ausgeschrieben werden müsste, was insgesamt rund 40.000 Euro kosten würde. Zeitlich könnte das zweistufige Vergabeverfahren bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Danach müssten die jeweiligen Planer aber Aufträge zumindest für die Grundlagenermittlung erhalten, idealerweise auch für die Vorplanung (Leistungsphasen eins und zwei). Das würde zu rund 100.000 Euro Planungskosten im Haushalt 2026 führen.

 
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