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Gemünden
Entrümpler entdecken Kriegswaffenmunition in Karlstadter Wohnung
Er hatte die Munition schon total vergessen, sagte der Angeklagte vor dem Amtsgericht Gemünden. Die Patronen waren zum Teil noch aus der Zeit vor 1945.
Das Amtsgericht in Gemünden. (Symbolbild)
Foto: Michael Mahr | Das Amtsgericht in Gemünden. (Symbolbild)
Herbert Hausmann
 |  aktualisiert: 08.02.2024 19:28 Uhr

Eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, sind die Quittung für einen Mann, der in seiner Karlstadter Wohnung Kriegswaffenmunition und einen nur bedingt gebrauchsfähigen Revolver aufbewahrt hatte. Nur durch einen Zufall war der brisante Fund beim Räumen der völlig vermüllten Wohnung durch Entrümpelungsfirma entdeckt worden.

"Ich hatte die Munition total vergessen, sonst hätte ich alles in eine Tüte gepackt und im Main versenkt. Die hätte keiner mehr gefunden". So ärgerte sich der 59-jährige Frührentner im Nachhinein. Das war einmal anders. "Mit 17 Jahren fand ich es cool, einen Patronengurt an die Wand zu hängen", berichtete der Angeklagte, der sich wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und Kriegswaffengesetz vor dem Schöffengericht verantworten musste.

Eine von elf Patronen konnte noch gezündet werden

Seit etwa 38 Jahren hatte er Munition und Waffe im Keller und im Wohnzimmerschrank aufbewahrt. Sie stammten noch von seinem Vater, zum Großteil noch aus den Jahren vor 1945, wie das Bayerische Landeskriminalamt bei seiner Untersuchung festgestellt hat. Von den gefundenen elf Patronen Leuchtspurmunition konnte bei Schussversuchen lediglich eine Patrone noch gezündet werden.

Bei seinen Einlassungen wurde deutlich, dass der einst gelernte Maurer einige schwierigere Jahrzehnte hinter sich hat: Seine Alkoholsucht sei dabei der Anfang gewesen, beginnend mit dem Verlust des Arbeitsplatzes. Dann ein Sturz vor der eigenen Haustür mit 3,5 Promille im Blut, bei dem er schwere Kopfverletzungen mit einem Schädelhirntrauma davon trug.

Angeklagter hat Erinnerungsdefizite

"Eigentlich ein auf Dauer gesehener Betreuungsfall", berichtete die dem Mann zugewiesene Betreuerin zu den damals gestellten Diagnosen. Doch Ärzte und Betreuer haben gute Arbeit geleistet. Geblieben sind allerdings Erinnerungsdefizite, die sich auch in der Verhandlung gezeigt haben. Die Kontrolle über sein Leben hat der 59-Jährige nach den Worten seiner Betreuerin allerdings schon früher verloren, wie der Zustand der Wohnung gezeigt habe. Aus diesem Grund wurde auch die Wohnung aufgegeben und entrümpelt. Seitdem lebt der Angeklagte in einer entsprechenden Einrichtung im Landkreis Main-Spessart.

Dadurch, dass die Munition alt und fast vollkommen unbrauchbar war, erkannte der Staatsanwalt in seinem Antrag auf einen minderschweren Fall des Verstoßes gegen das Kriegswaffengesetz und das Waffengesetz. Dafür forderte er eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten sowie die Ableistung von 160 Sozialstunden. Der Verteidiger überraschte das Gericht ohne einen Antrag zum Strafmaß. Er verwies darauf, dass wegen der Unterbringung in der Einrichtung keine Gefahr des Rückfalls bestehe. Eine Geldstrafe wäre eine große psychische Belastung, da der unter Betreuung Stehende ohnehin Schulden im mittleren fünfstelligen Bereiche habe.

Mit sechs Monaten auf Bewährung folgte das Gericht unter Vorsitz von Richter Dr. Sven Krischker dem Antrag des Staatsanwalts. Mit 100 Sozialstunden bleiben sie unter der Forderung des Staatsanwalts. Für zwei Jahre wird dem Mann ein Bewährungshelfer an die Seite gestellt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

 
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