Würzburg
Einziges Fenster mit Sonnenlicht wird verdunkelt: Ehepaar muss mit Neubau nebenan leben
Der Richter am Verwaltungsgericht sieht keinen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme. Auch eine vertragliche Regelung mit früheren Eigentümern steht dem nicht entgegen.
Als ein Ehepaar 2020 ein Wohnhaus am Rande des Altorts einer Gemeinde in Main-Spessart erwarb, ging es davon aus, dass es zumindest ein unverbaubares Fenster gibt, das ausreichend Licht in ihre neue Heimstätte lässt. Mit einem Vertrag, den sie mit ihrem unmittelbaren Nachbarn geschlossen hatten, sahen sich die neuen Eigentümer ausreichend abgesichert.
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