Kreuzwertheim. Der Solar-Park Wiebelbach am Rande des Gewerbegebiets kann kommen. Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am Dienstag einstimmig final die Änderung des Flächennutzungsplans sowie den Bebauungsplan für die Freiflächen-Photovoltaik-Anlage.
Zuvor erfolgte die Abwägung der Eingaben aus der förmlichen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit (11. März bis 12. April 2024). Der Photovoltaik (PV)-Park wird rund 13,8 Hektar umfassen. Projektträger ist Main-Spessart-Solar. In beiden Verfahren gab es keine Stellungnahmen von Bürgern, jedoch zahlreiche von Fachbehörden. Diese wurde allesamt einstimmig zur Kenntnis genommen und noch nötige Anpassung an den Plänen wurden ebenso einstimmig zugestimmt.
Für den Bereich Schutz vor Lichtemission hatte es ein Gutachten gegeben. Es wurde festgestellt, dass weder auf die Kreisstraße MSP 35 noch auf der umliegenden Wohn- und Nutzbebauung von Kreuzwertheim und Wiebelbach Blendreflexionen zu erwarten sind.
Wie bereits in der frühzeitigen Beteiligung gab es seitens des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt Einwendungen im Bereich Landwirtschaft für zwei Ausgleichsflächen. Der Fläche für OV selbst stimmte man zu, denn für diese, so die Stellungnahme, werden Ackerflächen, deren Bonität sich bei einer Ertragsmesszahl (EMZ) von im Mittel etwa 4500 bewegt, in Anspruch genommen. Dieser Wert liege unterhalb der durchschnittlichen EMZ von Ackerflächen im Landkreis Main-Spessart (5000).
Anders sieht es bei zwei Flurstücken für Ausgleichsflächen und CEF-Flächen (vorgezogene Ausgleichsmaßnahme) aus. Dies sind, so die Fachbehörde, hochwertige Böden die für die Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln auf Grund hoher Bodenfruchtbarkeit, Durchwurzelbarkeit und Wasserspeicherfähigkeit auch in extremen Trockenjahren eine gute Ertragssicherheit gewährleisten. Daher lehnt man diesen Teil der Planung ab. Als Alternative empfahl die Fachbehörde den Ausgleich für die Feldlerche in Form von Lerchenfenstern auf ansonsten bewirtschafteten Flächen umzusetzen.
Weiter wurde festgestellt, dass während der Baumaßnahme zu gewährleisten ist, dass die Zufahrt zu den landwirtschaftlichen Grundstücken nicht behindert wird. "Nach Ablauf der Nutzung als Solarpark muss die gesamte Fläche wieder der landwirtschaftlichen Nutzung im ursprünglichen Zustand und wieder als Vorrangfläche für die Landwirtschaft zur Verfügung stehen."
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Abwägung des gleichen Einwands aus der frühzeitigen Beteiligung beizubehalten. Damals bezog man sich unter anderem auf den räumlich funktionalen Zusammenhang mit dem Lebensraum im Einflussbereich. Zudem stehen die Flächen nach Ende des Betriebs der Landwirtschaft wieder zur Verfügung. Laut städtebaulichem Vertrag darf der PV-Park baurechtlich maximal bis 2060 bestehen.
Laut Eberhard Jaklin von Main-Spessart-Solar sind die Planungen inklusiv Trassenführung für den PV-Park abgeschlossen.
Man befindet sich aktuell in der Ausschreibungsphase für die gesetzliche Einspeisevergütung. Man versucht hier in die Ausschreibungsphase im Juli zu kommen, ansonsten in die nächste im Dezember.
Keine Einwendungen hatte der Marktgemeinderat im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Vorfeld der Bauleitplanung (Scoping verfahren) für den Bebauungsplan "Baumhofquartier Marktheidenfeld". Es handelt sich um den Bereich des ehemaligen Krankenhauses. Im Norden und Osten sieht man den Schwerpunkt "Wohnen", im Westen "Wohnen beziehungsweise Sondergebiet" mit Schwerpunkt Seniorenwohnheim, im Süden "Sondergebiet Parken / Einsatzzentrale" und zentral ein "Sondergebiet Zentrum / Bildung" vorgesehen.