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Bischbrunn
Einkaufen rund um die Uhr: Bischbrunner plant 24/7-Dorfladen
Gibt es im Weiler Straßlücke bei Bischbrunn bald einen 24/7 Dorfladen? Der Gemeinderat machte den Weg für eine Förderung frei.
Foto: Ernst Dürr | Gibt es im Weiler Straßlücke bei Bischbrunn bald einen 24/7 Dorfladen? Der Gemeinderat machte den Weg für eine Förderung frei.
Ernst Dürr
Ernst Dürr
 |  aktualisiert: 03.03.2025 02:35 Uhr

Einstimmig votierte der Bischbrunner Gemeinderat für einen Antrag beim Amt für ländliche Entwicklung auf Einleitung einer einfachen Dorferneuerung zur Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung. Hintergrund ist die Planung eines Bürgers aus der Straßlücke, dort einen 24/7 Dorfladen zu errichten, der dann gefördert werden kann. Ein solcher Dorfladen kann ohne Personal betrieben werden. Das neue bayerische Ladenschlussgesetz sieht inzwischen vor, dass Läden ohne Verkaufspersonal durchgehend öffnen dürfen. Das Sortiment ist im Vergleich zum üblichen Warenangebot von Supermärkten gesetzlich nicht beschränkt. Ein solcher Supermarkt darf nicht mehr als 150 Quadratmeter groß sein. Die Gemeinde brauche außer einem formlosen Antrag nichts weiter zu veranlassen, so die Bürgermeisterin. Sie zeige durch den Antrag lediglich, dass sie das Vorhaben des Kleinstunternehmers befürwortet.

Vorberaten wurde der Haushalt für das Jahr 2025. Bürgermeisterin Agnes Engelhardt erläuterte zusammen mit Kämmerer Heiko Müller das Zahlenwerk. Der Verwaltungshaushalt, so Engelhardt, sei geprägt von den festen Größen aufgrund der Zahlungen an den Landkreis, die Schulverbände, die Wassergruppe und den Abwasserverband. Man könne knapp 400.000 Euro vom Verwaltungshaushalt mit seinen laufenden Aufgaben in den Vermögenshaushalt zuführen. Möglich werde das auch durch knapp 100.000 Euro höhere Einnahmen bei der Grundsteuer B, berichtete der Kämmerer. Ausführlich beraten wurden vom Gremium die verschiedenen Kosten für die beiden Feuerwehren.

Deutlich höhere Kreditaufnahme als im letzten Jahr

Der Großteil der Einnahmen im Vermögenshaushalt besteht aus einer deutlich höheren Kreditaufnahme als im letzten Jahr. Geplant sind hier rund 611.000 Euro. Auf der Ausgabenseite habe man "keine Sperenzchen" geplant, so Müller. Mit Abstand größtes Projekt ist hier die Maßnahme am Trieb, wo an der Grenze der beiden Gemeindeteile Bischbrunn und Oberndorf für Straßenbau, Brückensanierung und Wasserleitung insgesamt knapp 600.000 Euro ausgegeben werden müssen. 130.000 Euro kostet die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED, die sich durch Einsparungen bei den Stromkosten in einigen Jahren selbst amortisieren soll. 90.000 Euro werden in die gemeindlichen Gebäude in der Frankenstraße in Bischbrunn für Brandschutzkonzept, Heizung und Fenster investiert.

Für den Heizungsaustausch fällt allerdings der Löwenanteil erst im Folgejahr 2026 an, in dem noch einmal 665.000 Euro dafür eingeplant sind. Nächstgrößere Maßnahme sind Investitionen in den Blitzschutz und die Brandmeldeanlage der Spessart-Grundschule in Höhe von insgesamt 22.500 Euro. Insgesamt habe man konservativ geplant, so die Bürgermeisterin. "Der Haushalt ist nicht auf Kante genäht." Verabschiedet werden soll er in der April-Sitzung des Gemeinderats.

Vorabanalyse zur Kommunalen Wärmeplanung

Weiterer Punkt auf der Tagesordnung war der Sachstand zur Kommunalen Wärmeplanung. Hier muss ein Plan erstellt werden, ob und wie die Wärmeversorgung einer Kommune etwa über Wärmenetze in der Zukunft klimaneutral ausgestaltet werden kann. Die Planung muss für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern bis Mitte Juni 2028 vorliegen. Das Landratsamt Main-Spessart hatte nun in einer Zusammenkunft des Gemeindetags um zügige Umsetzung gebeten, um eine Vorabanalyse zu erstellen. Es gehe nun um die konkrete Auftragsvergabe für das Gemeindegebiet Bischbrunn, so Engelhardt. Diese sei für die Gemeinde kostenneutral, da es einen entsprechenden Zuschuss vom Freistaat Bayern gebe. Da man für Bischbrunn keine positiven Erkenntnisse aus der Planung erwartet, so der allgemeine Tenor im Rat, wurde die Vergabe einmütig zurückgestellt. Man wolle warten, bis sich eine neue Bundesregierung gebildet habe und ob dann gesetzliche Änderungen zu erwarten seien.

 
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