
Einstimmig votierte der Bischbrunner Gemeinderat für einen Antrag beim Amt für ländliche Entwicklung auf Einleitung einer einfachen Dorferneuerung zur Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung. Hintergrund ist die Planung eines Bürgers aus der Straßlücke, dort einen 24/7 Dorfladen zu errichten, der dann gefördert werden kann. Ein solcher Dorfladen kann ohne Personal betrieben werden. Das neue bayerische Ladenschlussgesetz sieht inzwischen vor, dass Läden ohne Verkaufspersonal durchgehend öffnen dürfen. Das Sortiment ist im Vergleich zum üblichen Warenangebot von Supermärkten gesetzlich nicht beschränkt. Ein solcher Supermarkt darf nicht mehr als 150 Quadratmeter groß sein. Die Gemeinde brauche außer einem formlosen Antrag nichts weiter zu veranlassen, so die Bürgermeisterin. Sie zeige durch den Antrag lediglich, dass sie das Vorhaben des Kleinstunternehmers befürwortet.
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