Entlang der Bahnstrecke Würzburg-Gemünden werden Schallschutzwände errichtet. Da in Karlstadt direkt neben der Bahn die Bundesstraße verläuft, drängt sich die Idee auf, eine gemeinsame Schallschutzwand für Bahn und Straße zu bauen. Diese würde dann auf der Siedlungsseite neben der Straße platziert. Wäre das eigentlich möglich und sinnvoll?
In Thüngersheim ist die Situation ähnlich. Dort hatte es tatsächlich Überlegungen für eine solche gemeinsame Schallschutzwand für Eisenbahn und Bundesstraße gegeben. Wie Bürgermeister Michael Röhm auf Nachfrage berichtet, standen aber zwei Hindernisse im Weg: Die Straße "Unterer Graben", die neben der Bundesstraße verläuft, liegt deutlich tiefer. "Da wäre die Schallschutzwand dann unheimlich hoch geworden." Außerdem sei es zu eng, um eine solche Wand neben der Bundesstraße zu errichten. Es fehlte also der Platz für den Bau.
Die Wände schlucken den Lärm von beiden Seiten
Wie der Pressesprecher der Stadt Karlstadt, Uli Heck, auf Anfrage mitteilt, hat Karlstadt nicht versucht, auf Bahn und Straßenbauverwaltung einzuwirken, um eine gemeinsame Schallschutzwand zu erreichen. Könnte der Lärmpegel sogar ansteigen, weil die Wand möglicherweise den Schall der Straße zur Wohnbebauung hin reflektiert? Man vertraut in der Stadtverwaltung darauf, dass das nicht passieren wird. Denn die Wand werde beidseitig schallabsorbierend sein, weiß Heck.
Auf Anfrage bei der Bahn stellt die DB-Sprecherin in ihrer Antwort unmissverständlich fest, dass die Finanzierung der Schallschutzwände aus dem Programm "Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes" erfolgt. Außerdem macht sie deutlich: "Weitere Projekte, wie beispielsweise Projekte des Straßenverkehrs, sind von dieser Maßnahme nicht betroffen."
Sie lenkt die Aufmerksamkeit in eine neue Richtung und verweist darauf, dass der Bund neben den Lärmschutzwänden auch schalldichte Fenster und Lüfter in Gebäuden finanziert. In Einzelfällen gebe es sogar Zuschüsse für Dämmungen von Außenfassaden und Dächern.
Wie schon Heck entkräftet auch die Bahnsprecherin die Vermutung, dass der Autolärm von der Wand reflektiert wird. Die Schallschutzwände würden dort, wo die Straßen parallel zur Bahn verlaufen, beidseitig hochabsorbierend gebaut, um Reflexionen zu reduzieren.
Verschattung der privaten Wohngrundstücke vermeiden
Das entspricht der Forderung der Straßenbauverwaltung. Die nämlich hatte gleich in der Planungsphase gefordert, dass die Schallschutzwand den Verkehrslärm der Bundesstraße nicht in Richtung der östlichen Wohnbebauung reflektieren darf. Es müsse ausgeschlossen werden, dass sich die Lärmbelastung für die Wohngebiete östlich der Bundesstraße erhöht.
Zur Beantwortung der Fragen verweist die Würzburger Straßenbauverwaltung auf das Bundesverkehrsministerium. Dort ergänzt eine Sprecherin einen weiteren Aspekt: "Würde die östliche Lärmschutzwand nicht direkt neben den Schienen, sondern östlich der Bundesstraße B 27 und damit direkt neben der Wohnbebauung errichtet, so müsste sie aufgrund der Schallausbreitung des Bahnlärms sehr viel höher gebaut werden, um den Anforderungen des Lärmschutzes zu genügen. Die Folge wäre eine erhebliche Verschattung der angrenzenden privaten Wohngrundstücke, was die Akzeptanz der Maßnahme mindern würde."
Sie versichert, die Lärmschutzwand werde die Lärmbelastung der Anwohner deutlich reduzieren. Und westlich der Bahn werde aufgrund der Wände nicht nur weniger Schienenlärm, sondern auch weniger Straßenlärm ankommen. Die Bahnsprecherin betont ergänzend zu dem Thema, dass die Lärmsanierung eine freiwillige Leistung des Bundes ist.