zurück
Gemünden
Einbruch in Tennisheim: DNA-Spur führt zum Täter
Jürgen Kamm
 |  aktualisiert: 11.12.2019 21:37 Uhr

Es erscheint völlig abwegig: Jemand fährt 600 Kilometer quer durch Deutschland, um in ein abgelegenes Tennisheim einzubrechen. Und doch verurteilte Richter Kristina Heiduck einen 54-jährigen Groß- und Einzelhandelskaufmann aus Lübeck wegen dem Einbruch ins Tennisheim der Franconia Lengfurt vor rund eineinhalb Jahren zu sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung. Laut Gutachten gab es keinen vernünftigen Zweifel daran, dass eine am Tatort gefundene DNA-Spur von dem mehrfach vorbestraften Mann stammt.

Gelohnt hat sich der Einbruch in das Vereinsheim am Wochenende vom 20. bis 22. Mai 2017 in keinster Weise. Erst brach der Täter damals mit einem Pickel und einer Holzstange die Metalltür einer Holzhalle auf, die als Werkzeug- und Materiallager dient. Das Wertvollste darin dürften laut dem als Zeugen gehörten Abteilungsleiter ein paar Kästen Bier gewesen sein. Danach hatte der ungebetene Besucher erfolglos versucht, auch die massive Holzeingangstür der Blockhütte aufzubrechen, die als Vereinsheim dient. Ergebnis waren damals fast 1400 Euro Sachschaden, unter anderem war die Metalltür völlig demoliert, es kam aber nichts weg. Allerdings werden in den Gebäuden auch weder Dinge von Wert noch Geld aufbewahrt.

Als mehrere Tennisspieler die Bescherung am Montag darauf entdeckten, war der Täter längst über alle Berge. Der Polizei blieb nichts anders übrig, als eine sorgfältige Spurensuche zu betreiben. Sie habe mit Klebestempeln und Wattestäbchen viele potentielle Spuren abgenommen, berichtet eine Polizistin. Unter anderem an den Türen, dem Pickel-Stiel und einem durchwühlten Schränkchen. Und dann gab es einen Treffer.

"Ich war das nicht", sagte der Angeklagte zu dem Tatvorwurf beharrlich. Bei seinen anderen Straftaten habe er immer alles zugegeben, doch diesmal könne er sich den Tatvorwurf überhaupt nicht erklären und sei völlig ratlos. Er sei auch nicht der Typ, der Gewalt ausübe, auch nicht gegen Sachen.

21 Einträgen im Bundeszentralregister hat er vorzuweisen. Überwiegend wegen Eigentumsdelikten wie Betrug und Unterschlagung ist er vorbestraft, aber auch wegen Diebstahl. Mehrere Jahre seines Lebens saß er deshalb in Gefängnissen und steht noch immer unter Führungsaufsicht. Das bedeutet, dass er vorzeitig entlassen wurde und eine Reststrafe aussteht. Zudem wurde er zwei Wochen vor dem jetzt verhandelten Einbruch mit Sachbeschädigung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Den Beteuerungen des Mannes standen die DNA-Gutachten gegenüber. Am Griff eines Holzschränkchens in der Holzhalle fand sich ein DNA-Muster, das zum Abgleich mit der DNA-Datei geeignet war. Am Pickelstiel hatte es zwar auch DNA-Anhaftungen gegeben, die waren aber nicht gut genug. Die am Holzschränkchen gefundene DNA-Hauptkomponente besitzt laut Gutachten nur eine von einer Trilliarde Personen der EU-Bevölkerung, die Wahrscheinlichkeit dass der Angeklagte der Spurleger ist beträgt mehr als eins zu einer Billiarde (eine Zahl mit 15 Nullen) - es gibt somit keinen vernünftigen Zweifel.

Offen blieb in der Verhandlung, wie der Mann ausgerechnet auf dieses Tennisheim kam, das 600 Kilometer - fünf bis sechs Stunden mit dem Auto für einen Weg - von seinem Wohnort entfernt liegt. Seine angegebenen Alibis, am fraglichen Samstag war er in Lübeck Blutspenden, am Montag bei der Resozialisierung, treffen laut den Ermittlungen der Polizei zu.

Die Plädoyers fielen erwartungsgemäß aus. Acht Monate forderte die Staatsanwältin wegen versuchtem schweren Diebstahl und Sachbeschädigung, Bewährung komme nicht in Betracht. Auf Freispruch plädierte der Verteidiger, die Tat sei wirtschaftlich vollkommen unsinnig und die DNA-Spur könne sonstwie auf das seit über 20 Jahren in der Holzhalle befindliche Schränkchen gelangt sein. In seinem letzten Wort führte der Angeschuldigte aus, dass er nach seiner letzten Haftstrafe vor zwei Jahren sein Leben radikal geändert habe, nach Norddeutschland gezogen sei und Arbeit gefunden habe. Mit Sportverein und Doppelkopf-Runde fühle er sich endlich im Leben angekommen.

Richterin Kristina Heiduck war dennoch überzeugt, dass er den Einbruch beging. Von einem viel angefassten Griff ließen sich immer nur die frischesten DNA-Spuren erfolgreich zuordnen. Zudem habe sie die Erfahrung gemacht, dass Betrüger sehr überzeugend sein können.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Gemünden
Jürgen Kamm
Betrüger
Diebstahl
Eigentumsdelikte
Einzelhandelskaufmänner
Justizvollzugsanstalten
Resozialisierung
Tennisspieler
Unterschlagung und Veruntreuung
Vorstrafen
Wattestäbchen
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top