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Main-Spessart
Ein Jahr in die USA
Bearbeitet von Ludwig Sanhüter
 |  aktualisiert: 07.07.2024 02:35 Uhr

Rechtzeitig vor den Sommerferien weist Bundestagsabgeordneter Alexander Hoffmann (CSU) auf die Möglichkeit für Schüler und junge Berufstätige hin, sich für das parlamentarische Austauschprogramm zwischen dem Deutschen Bundestag und dem Kongress der USA zu bewerben. Das geht aus einer Pressemitteilung des Abgeordneten hervor, der folgende Information entnommen sind.

Der Kandidat oder die Kandidatin erhält dabei die einmalige Gelegenheit, ein Jahr lang den "American way of life" in einer amerikanischen Familie zu erleben. Dabei kann man als junger Botschafter in den USA aktiv sein und auch Aspekte aus Deutschland und Europa vermitteln. „Diese ganz besondere Chance sollten sich die jungen Leute in keinem Fall entgehen lassen und sich für den nächsten Austauschjahrgang bewerben“, ermutigt Hoffmann Schüler und junge Berufstätige.

Die Schülerinnen und Schüler unter den PPP-Stipendiaten besuchen in Amerika die High School. Die jungen Berufstätigen gehen auf das College und absolvieren anschließend ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb. Die Reise- und Versicherungskosten, aber auch die Kosten für die Vor- und Nachbereitung des Stipendiums, für den College-Besuch und für die Unterbringung in Gastfamilien werden komplett vom Deutschen Bundestag und dem amerikanischen Kongress übernommen.

Die Bewerbungsfrist für das kommende Austauschjahr 2025/2026 endet am 13. September.

- Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler mit erstem Wohnsitz in Deutschland. Die Schüler müssen zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31. Juli) mindestens 15 und dürfen höchstens 17 Jahre alt sein (Geburtstag zwischen 1. August 2007 und 13. Juli 2010). Zu diesem Zeitpunkt darf die Schulausbildung noch nicht mit dem Abitur abgeschlossen sein. Eine Bewerbung mit mittlerem Schulabschluss ist möglich.

- Gute Grundkenntnisse der englischen Sprache (mindestens drei Schuljahre) sind zwingend erforderlich.

- Auch junge Berufstätige und Auszubildende mit erstem Wohnsitz in Deutschland können sich bewerben, wenn sie zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31. Juli des Ausreisejahres) ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und höchstens 24 Jahre alt sind (Geburtstag nach dem 31. Juli 2000). Teilnahmeberechtigt sind auch arbeitslose Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung. Jugendliche, die beabsichtigen, einen Freiwilligendienst zu leisten, müssen sicherstellen, dass dieser Dienst nicht in die Zeit des Auslandsaufenthalts fällt. Geleisteter Grundwehrdienst oder Zivildienst und ein geleistetes freiwilliges soziales, ökologisches oder entwicklungspolitisches Jahr erhöhen die oberen Altersgrenzen entsprechend.

Weitere Informationen zum Parlamentarischen Patenschafts-Programm gibt es im Wahlkreisbüro von Alexander Hoffmann (Baumhofstraße 21 in Marktheidenfeld, Tel.: (09391) 917 610 oder auf den Seiten des Deutschen Bundestages www.bundestag.de/ppp.

 
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