
Wer ist der junge ehrliche Finder, der kürzlich einer 95-Jährigen ihr verlorenes Bargeld wieder zukommen ließ? Dieser Frage ist die Redaktion nachgegangen und ist auf Ben Deubel aus Partenstein gestoßen. Der 12-Jährige gab Anfang Februar in Begleitung seiner Großmutter einen alten Briefumschlag mit 60 Euro Bargeld bei der Polizeiinspektion in Lohr ab.
Am Vortag hatte er den Umschlag gefunden, zusammen mit seinem Zwillingsbruder auf dem Weg von der Schule zur Bushaltestelle in der Lohrer Altstadt. Stünde ihm dann nicht sogar ein Finderlohn zu? "Der gesetzliche Finderlohn bei Fundsachen im Wert von bis 500 Euro beträgt fünf Prozent, in diesem Fall also drei Euro", erklärt Polizeiobermeister Jonathan Kraus von der Polizeiinspektion Lohr.
Ohne Zögern gab er den Briefumschlag am nächsten Tag zurück
Auf den Gedanken, das Geld einzustecken, sei er erst gar nicht gekommen, meint Ben Deubel. "60 Euro findet man ja nicht jeden Tag und Geld in einem Kuvert habe ich bisher nur bei älteren Menschen, meistens in einer Bank, gesehen", unterstrich er seine Entscheidung, das Geld zurückzugeben.
Ganz einfach gestaltete sich die Suche nach der Eigentümerin des Geldes aber nicht. Auf dem Briefumschlag sei glücklicherweise eine Individualnummer festgestellt worden, die Teil eines Poststempels der Main-Post-Logistik war. Mit Unterstützung einer "sehr hilfsbereiten Mitarbeiterin der Main-Post-Hotline", konnte der Briefumschlag mit einer Sendung aus dem Jahr 2023 an eine Lohrer Anschrift in Verbindung gebracht werden, so Kraus. Weitere Recherchen ergaben, dass eine 95-jährige Dame die Besitzerin des Finderguts sein muss.
Ein Anruf bei der Seniorin bestätigte die Vermutung und die Polizei konnte ihr das verlorene Geld zurückgeben. Natürlich freute die Dame sich sehr und wollte dem Jungen ihren Dank aussprechen.
Eine Belohnung für positives Verhalten
So kam es, dass wenig später auch der 12-jährige Finder einen Besuch von der Polizei erhielt. Die Beamten sprachen ihm ein großes Lob aus und überreichten eine Tüte Gummibärchen und einen Finderlohn in Höhe von fünf Euro. Auf den gesetzlichen Finderlohn hatte der 12-Jährige zwar verzichtet, aber die Dame ließ sich diese freiwillige Anerkennung seiner Ehrlichkeit offensichtlich nicht nehmen.
Noch ein weiteres Lob hatten die Beamten dabei: "Die 95-jährige Dame lässt ausdrücklich mitteilen, dass sie sich über die Ehrlichkeit des Jungen sehr gefreut habe und dessen gute Erziehung nur loben könne", so der zuständige Polizeibeamte der Lohrer Polizeiinspektion.