Trotz eines Freispruchs für einen 40-Jährigen aus dem Landkreis bleibt ein „Geschmäckle“. „Das Ganze stinkt schon etwas“, bemerkte der Oberstaatsanwalt in seinem Plädoyer. „Der Betrug muss ihnen zweifelsfrei nachgewiesen werden, aber das können wir nicht. Dafür sieht das alles eher nach Geldwäsche aus.“
Die dubiose Geschichte begann im Herbst 2015. Ein selbstständiger Autohändler bekam von einem Schulfreund den Auftrag, zwei Lastwagen, darunter ein Müllfahrzeug, zu kaufen. Die Nutzfahrzeuge sollten dann von Antwerpen nach Lagos verschifft werden. Um das Geschäft abzuwickeln, erhielt der Händler von einer kanadischen Firma rund 50 000 US-Dollar (46 000 Euro) auf sein Konto überwiesen. In Belgien und in Tschechien besorgte er die gewünschten Lastwagen, sorgte dafür, dass sie verschifft wurden und kassierte etwa 1400 Euro Provision.
Von dem Schulfreund hörte der Autohändler nie wieder etwas. Allerdings erstattete dafür eine deutsche Anwaltskanzlei Anzeige wegen Betrugs gegen den Mann aus dem Landkreis. Auf schriftliche Anfragen der Staatsanwaltschaft Würzburg, der Kriminalpolizei und der Rechtsanwältin des Beschuldigten reagierte die Kanzlei merkwürdigerweise nicht.
Wie sich aber bei den Ermittlungen der Polizei herausgestellt hat, war der Computer der kanadischen Firma gehackt worden. Kurz danach erhielt diese verschiedene Rechnungen, die auch bezahlt wurden. Ein fingierter Rechnungsbetrag wurde auf das Konto an den Autohändler in Main-Spessart überwiesen. Die Bankdaten hatte der Autohändler zuvor seinem Schulfreund mitgeteilt, für die Überweisung des Gelds für den Lkw-Kauf.
Anfang März 2017 befasste sich das Amtsgericht Gemünden bereits schon einmal in einer Verhandlung mit dem 40-jährigen Mann. Seine damals gemachten Angaben mussten erst einmal überprüft werden. Jetzt konnte der Prozess neu beginnen. „Im Rahmen von Rechtshilfeersuchen“, so ein Kriminalbeamter jetzt, habe man in London, Brüssel und Tschechien die Behörden um Mithilfe gebeten. „Nur von den tschechischen Stellen“, so der Beamte, habe man Unterstützung bekommen. Hier stellte sich allerdings heraus, dass es die Firma, bei der der Autohändler einen Lkw gekauft haben will, unter der angegebenen Adresse nicht gibt. Aus London und Brüssel kamen keine Rückmeldungen.
Ziemlich genervt gab sich Mann, der seine Selbstständigkeit als Autohändler mittlerweile aufgegeben hat und sich in einem festen Beschäftigungsverhältnis befindet, vor Richterin Karin Offermann. Er musste sich zuletzt in mehreren Städten in Deutschland vor Gericht wegen Betrugsverdacht verantworten – wegen ähnlicher Geschäfte. Doch alle Verfahren wurden eingestellt oder endeten mit einem Freispruch.
„Ich bin nicht mehr ich selbst“, meinte der Angeklagte sichtlich mitgenommen von den Verhandlungen. Er scheint von Betrügern rund um seinen ehemaligen Schulfreund ausgenutzt worden zu sein. „Für eine Verurteilung wegen Betrugs oder der Beihilfe zum Betrug reichen die Beweise nicht aus“, meinte die Richterin auch nach der Beweisaufnahme. Das sahen Staatsanwaltschaft und Verteidigung ebenso und plädierten jeweils auf Freispruch.
„Hätten sie uns Unterlagen von den Lkw-Geschäften vorgelegt, wäre dies ein glatter Freispruch“, so die Richterin. Jetzt wurde der Angeklagte jedoch freigesprochen, weil ihm Betrug nicht nachgewiesen werden konnte. „Es bleibt der Verdacht der Geldwäsche, in die sie leichtfertig rein getappt sind.“ Das Urteil ist rechtskräftig.