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Marktheidenfeld
Druck auf Ungeimpfte: Vor Arbeitsbeginn wird getestet
Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich täglich testen lassen, wenn er zur Arbeit will. Wir haben uns in Betrieben, Behörden und Schulen im Landkreis umgehört.
Geimpfte und Genesene sind von der täglichen Testpflicht befreit. Seit Mittwoch gelten verschärfte Corona-Regeln am Arbeitsplatz. 
Foto: Daniel Biscan | Geimpfte und Genesene sind von der täglichen Testpflicht befreit. Seit Mittwoch gelten verschärfte Corona-Regeln am Arbeitsplatz. 
Klaus Gimmler
 |  aktualisiert: 10.02.2024 20:50 Uhr

Seit Mittwoch gibt es eine Ausweisung der 3G-Regeln am Arbeitsplatz. Für Ungeimpfte bedeutet das, sich täglich auf Corona testen zu lassen. Wie funktioniert das im Landkreis Main-Spessart? Wir hörten uns in Betrieben, im Landratsamt, in Schulen und im Klinikum um. 

Auf den hohen Aufwand dieser Regelung verweist Peter Grampp, Geschäftsleiter des Autohauses Grampp mit Hauptsitz in Lohr. Schon im Vorfeld sei in seinem Betrieb der Impfstatus der Beschäftigten abgefragt worden und alle Mitarbeiter hätten diesen genannt. "Die Quote liegt bei uns weit über dem Schnitt bei bis zu 98 Prozent", sagt Grampp und findet dies sehr erfreulich. In den Filialen gibt es feste Anlaufstationen, an denen die ungeimpften Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn und unter Aufsicht täglich getestet werden. "Die Kosten für die Tests übernehmen wir aktuell", so Grampp. Homeoffice gibt es bei Grampp auch, aber der Großteil der Mitarbeiter arbeitet im Werkstatt- und Verkaufsbereich. Da sei dies nicht möglich. 

Ohne Test kein Zutritt

Von einer Herausforderung spricht Michael Schneider, Pressesprecher von Remondis, zu dem der Entsorgungsbetrieb Kirsch und Sohn in Gemünden gehört. Der Impfstatus sei in allen Niederlassungen abgefragt worden. "Nur jene Mitarbeiter, die ihn nicht offenbaren oder weder geimpft noch genesen sind, müssen täglich vor dem Betreten der Gebäude oder des Betriebsgeländes einen negativen Test nachweisen." Können sie dies nicht, dürfen sie die Gebäude nicht betreten. Schneider hofft, dass die Impfquote durch die neuen Regelungen steigt.

Auch in den Schulen tritt die neue Regelung in Kraft. Ungeimpfte Lehrkräfte müssen sich täglich auf Corona testen lassen. In der Gustav-Woehrnitz Mittelschule in Lohr finden diese Selbsttests unter Aufsicht der Schulleitung statt, bestätigt Schulleiterin Susanne Rinno und sagt, dass es dabei keine Probleme gebe. "Die Schulleitung weiß schon seit Beginn des Schuljahres über den Impfstatus aller Mitarbeiter Bescheid." Wie es der Gesetzgeber fordert, werden die Testergebnisse dokumentiert. Homeoffice für Ungeimpfte ist beim derzeitigen Präsenzunterricht nicht möglich.

Impfquote liegt im Klinikum bei 80 Prozent

Da das Klinikum Main-Spessart eine medizinische Einrichtung ist, durfte der Impfstatus der Beschäftigten bereits abgefragt werden. Er liegt bei zirka 80 Prozent der Beschäftigten. Für die nicht vollständig geimpften Mitarbeitenden gilt eine tägliche Antigen-Schnelltestpflicht vor Dienstbeginn, sagt Pressesprecher Martin Koch. Im patientennahen Bereich werden zusätzlich auch zweimal wöchentlich PCR-Testungen durchgeführt. Dies gelte auch für vollständig Geimpfte. Die Kosten für sämtliche Testungen trägt nicht der Mitarbeitende sondern das Klinikum Main-Spessart. In einigen Bereichen, beispielsweise in der Verwaltung, bietet das Klinikum das mobile Arbeiten von Zuhause aus an.

Im Landratsamt wird der Impf- oder Genesenenstatus der Beschäftigten nicht abgefragt. Es besteht aber die Möglichkeit, sich durch die freiwillige Angabe des Impf- oder Genesenenstatus von der täglichen Testpflicht zu befreien. Vom Arbeitgeber werden wöchentlich zwei Corona-Selbsttests zur Verfügung gestellt. Testpflichtige Beschäftigte müssen darüber hinaus selbst für weitere notwendige Testungen aufkommen. Entweder können sie eine Bescheinigung eines (Schnell-)Testzentrums vorlegen oder eigene Selbsttests mitbringen, welche vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden. Soweit die Tätigkeit und der Dienstbetrieb es zulassen, werden die Anträge auf Home-Office weitestgehend gewährt.

 
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Kommentare
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  • S. C.
    Sie haben den von mir zitierten Satz nicht verstanden.

    Dort steht:

    Man hat eine tägliche Testpflicht. Wer will, kann freiwillig seinen Impfnachweis vorlegen, dann braucht er sich nicht mehr zu testen. Somit ist letztlich auch der Impf-/Genesenenstatus abgefragt.
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    • Antworten
  • E. S.
    ...
    Im Landratsamt wird der Impf- oder Genesenenstatus der Beschäftigten nicht abgefragt.
    ...

    Verstehe ich da was nicht?
    Ist das Landratsamt nicht auch Arbeitnehmer?

    Und gerade eine solche Behörde sollte doch mit gutem Beispiel vorangehen!
    🤔😡👎
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  • S. C.
    Unsinn: einfach einen Satz weiter lesen:

    "......Es besteht aber die Möglichkeit, sich durch die freiwillige Angabe des Impf- oder Genesenenstatus von der täglichen Testpflicht zu befreien. ..."
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  • E. S.
    An den Zahlen der explodierenden Corona-Neuerkrankungen sieht man wo Freiwilligkeit hinführt.
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