Eine Angel zu viel im Main kommt einen Rentner aus dem Landkreis Bad Kissingen teuer zu stehen. Weil der 57-Jährige am 31. Mai bei Neuendorf (Lkr. Main-Spessart) mit drei Angelruten gleichzeitig angelte, war er vor dem Amtsgericht Gemünden wegen Fischwilderei angeklagt. In Bereich der Berufsfischerei Lohr ist Hobbyanglern nur das Auswerfen von zwei Angeln erlaubt. Am Ende verurteilte ihn Richterin Laura Paczesny zu einer Geldstrafe von 975 Euro in 65 Tagessätzen. Damit lohnte sich der Einspruch gegen den vom Gericht erlassenen Strafbefehl über 90 Tagessätze, den der Angler über seinen Anwalt auf die Rechtsfolgen beschränkt hatte, was einem Geständnis gleichkommt.
Der Verteidiger machte vor Gericht geltend, dass sein Mandant zumindest zum Angeln berechtigt ist. Das war nicht immer so: Vor fünf Jahren wurde er zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt, weil er mit einer gefälschten Angelkarte gefischt habe. Weiter führte der Jurist aus, es werde keine Wiederholung geben, bei seinem Mandanten sei eine schwere Krankheit diagnostiziert worden und seine an Demenz leidende Schwiegermutter sei vor zwei Monaten eingezogen. Damit sei der Rentner nicht mehr in der Lage, von Bad Brückenau aus an den Main zum Angeln zu fahren.
Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse spielten in der Verhandlung eine wichtige Rolle. Der Mann lebt von einer kleinen Rente und dem Arbeitseinkommen seiner Frau. Weil das Ehepaar auch Hausmeisterdienste übernimmt, muss es etwas weniger Miete bezahlen.
Der Angeklagte war vorbestraft
"Warum haben Sie eine dritte Angel mitgebracht, wenn Sie doch wissen, dass nur zwei erlaubt sind?", fragte Richterin Laura Paczesny den Angeklagten. Dieser erklärte, die dritte Rute sei nur als Ersatz gedacht gewesen. So zu angeln sei eine Straftat wegen Fischwilderei, stellte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer fest. Zwar sei der Angeklagte geständig und zeige Reue, er sei aber auch einschlägig vorbestraft. Deshalb beantragte er eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 20 Euro.
Auch der Verteidiger führte das vollumfängliche Geständnis seines Mandanten an. Trotz der Vorahndung sei zu Bedenken, dass sein Mandant zum Angeln am Main berechtigt war. Mit der Angelkarte hätte er täglich mit zwei Angeln Fische aus dem Main ziehen dürfen, was er aber schon aufgrund der Entfernung nicht getan habe. Deshalb seien auch 40 Tagessätze als Geldstrafe ausreichend. "Entschuldigung, ich weiß nicht, warum ich das gemacht habe, ich mache es nicht mehr", sagte der Rentner als letztes Wort.
"90 Tagessätze waren zu viel, aber die Strafe sollte höher ausfallen als die Vorahndung, weshalb ich mich für 65 Tagessätze entschieden habe", erklärte die Richterin ihr Urteil. Bei der Tagessatzhöhe habe sie die niedrige Rente und die Hausmeistertätigkeit berücksichtigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Irgendwas stimmt doch da nicht!
Gibt noch weitere Beispiele z.B. Stromerhöhung usw.
Naja irgendwie muss ja die All In Versorgung finanziert werden.
Dieses Zitat stammt von Miloš Zeman, dem sozialdemokratisch tschechischen Ex-Präsidenten und kam mir beim Lesen des Artikels spontan in den Sinn....