zurück
Gemünden
Dritte Rute kommt Angler teuer zu stehen: 975 Euro Strafe
Im Main darf man nur mit zwei Ruten angeln, ab einer dritten wird es zu Fischwilderei. Das wusste der Angeklagte. Wegen seiner geringen Rente, fiel die Strafe jedoch mild aus.
Eine Angel zu viel im Main kommt einen Rentner aus Bad Kissingen teuer zu stehen.
Foto: Daniel Peter | Eine Angel zu viel im Main kommt einen Rentner aus Bad Kissingen teuer zu stehen.
Jürgen Kamm
 |  aktualisiert: 03.12.2019 08:35 Uhr

Eine Angel zu viel im Main kommt einen Rentner aus dem Landkreis Bad Kissingen teuer zu stehen. Weil der 57-Jährige am 31. Mai bei Neuendorf (Lkr. Main-Spessart) mit drei Angelruten gleichzeitig angelte, war er vor dem Amtsgericht Gemünden wegen Fischwilderei angeklagt. In Bereich der Berufsfischerei Lohr ist Hobbyanglern nur das Auswerfen von zwei Angeln erlaubt. Am Ende verurteilte ihn Richterin Laura Paczesny zu einer Geldstrafe von 975 Euro in 65 Tagessätzen. Damit lohnte sich der Einspruch gegen den vom Gericht erlassenen Strafbefehl über 90 Tagessätze, den der Angler über seinen Anwalt auf die Rechtsfolgen beschränkt hatte, was einem Geständnis gleichkommt.

Der Verteidiger machte vor Gericht geltend, dass sein Mandant zumindest zum Angeln berechtigt ist. Das war nicht immer so: Vor fünf Jahren wurde er zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt, weil er mit einer gefälschten Angelkarte gefischt habe. Weiter führte der Jurist aus, es werde keine Wiederholung geben, bei seinem Mandanten sei eine schwere Krankheit diagnostiziert worden und seine an Demenz leidende Schwiegermutter sei vor zwei Monaten eingezogen. Damit sei der Rentner nicht mehr in der Lage, von Bad Brückenau aus an den Main zum Angeln zu fahren.

Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse spielten in der Verhandlung eine wichtige Rolle. Der Mann lebt von einer kleinen Rente und dem Arbeitseinkommen seiner Frau. Weil das Ehepaar auch Hausmeisterdienste übernimmt, muss es etwas weniger Miete bezahlen.

Der Angeklagte war vorbestraft

"Warum haben Sie eine dritte Angel mitgebracht, wenn Sie doch wissen, dass nur zwei erlaubt sind?", fragte Richterin Laura Paczesny den Angeklagten. Dieser erklärte, die dritte Rute sei nur als Ersatz gedacht gewesen. So zu angeln sei eine Straftat wegen Fischwilderei, stellte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer fest. Zwar sei der Angeklagte geständig und zeige Reue, er sei aber auch einschlägig vorbestraft. Deshalb beantragte er eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 20 Euro.

Auch der Verteidiger führte das vollumfängliche Geständnis seines Mandanten an. Trotz der Vorahndung sei zu Bedenken, dass sein Mandant zum Angeln am Main berechtigt war. Mit der Angelkarte hätte er täglich mit zwei Angeln Fische aus dem Main ziehen dürfen, was er aber schon aufgrund der Entfernung nicht getan habe. Deshalb seien auch 40 Tagessätze als Geldstrafe ausreichend. "Entschuldigung, ich weiß nicht, warum ich das gemacht habe, ich mache es nicht mehr", sagte der Rentner als letztes Wort.

"90 Tagessätze waren zu viel, aber die Strafe sollte höher ausfallen als die Vorahndung, weshalb ich mich für 65 Tagessätze entschieden habe", erklärte die Richterin ihr Urteil. Bei der Tagessatzhöhe habe sie die niedrige Rente und die Hausmeistertätigkeit berücksichtigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Gemünden
Jürgen Kamm
Amtsgericht Gemünden am Main
Amtsgerichte
Angeklagte
Ehepartner
Geldstrafen
Rentner
Richter (Beruf)
Staatsanwälte
Strafarten
Straftaten und Strafsachen
Vorstrafen
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • L. L.
    Im deutschen Recht entsprechen 5 unzulässige Angelruten (fast) einem im Suff totgefahrenem Menschenleben.
    Irgendwas stimmt doch da nicht!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • T. N.
    Ja wir haben halt kein Geld mehr und deswegen müssen wir es uns holen ,egal wie.
    Gibt noch weitere Beispiele z.B. Stromerhöhung usw.
    Naja irgendwie muss ja die All In Versorgung finanziert werden.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • R. K.
    Die Kleinen fängt man, die Großen lässt man laufen...
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • F. S.
    «Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Anglerschein (oder mit einer dritten Rute) bestraft werden, jedoch nicht für den illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepass, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.»
    Dieses Zitat stammt von Miloš Zeman, dem sozialdemokratisch tschechischen Ex-Präsidenten und kam mir beim Lesen des Artikels spontan in den Sinn....
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Veraltete Benutzerkennung
    Auf eigenen Wunsch entfernt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • R. Ö.
    Das war Spitze 🤣
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Veraltete Benutzerkennung
    Auf eigenen Wunsch entfernt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten