Ob die Müllgebühren im kommenden Jahr steigen oder sinken werden blieb im Kreistag offen. Sicher ist nur, dass sie zwar zum 1. Januar geändert werden müssen, das aber rückwirkend erfolgen wird, weil der mit der Kalkulation beauftragte bayerische kommunale Prüfungsverband aus personellen Gründen das erst im November in Angriff nehmen kann. Der Kreistag beschloss deshalb am Freitag in seiner Sitzung in Karlstadt einstimmig eine Vorabbekanntmachung, dass es im Jahr 2020 eine rückwirkende Änderung der Müllgebühren zum 1. Januar geben wird. Teil des Beschlusses ist auch, dass die Anpassung zu einer Erhöhung der Gebührensätze für einzelne Gebührentatbestände führen kann.
Die letzte Erhöhung der Hausmüllgebühren im Landkreis Main-Spessart gab es vor über 20 Jahren. Seither wurden die Gebühren fünfmal in Folge gesenkt. Zwei Faktoren waren für diese Senkungen der letzten beiden Jahrzehnte ausschlaggebend: Die vorab gebildete Gebührenschwankungsrücklage konnte genutzt werden. Und die Müllverbrennung im Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt wurde immer günstiger.
Die Gebührenschwankungsrücklage besteht nach wie vor, jedoch gibt es eine allgemeine Tendenz zu steigenden Preisen in der Abfallverwertung. Das betrifft insbesondere die Müllverbrennung (thermische Verwertung). Zu bedenken ist auch, dass die Anlage in Schweinfurt schon sehr lange in Betrieb ist, was zu steigenden Wartungskosten führen könnten. Zudem sinken die Erlöse aus der Vermarktung von Müll beziehungsweise Sekundärrohstoffen, die als Einnahmen die Gebühren verringern. Besonders deutlich macht das der Altpapierpreis, er bewegt sich seit März 2018 auf einem niedrigen Niveau.
Diskussionen gab es im Kreistag nicht – er folgte der Beschlussempfehlung aus dem Umwelt- und Werkausschuss.