Nur wenige Tagesordnungspunkte umfasste die jüngste Sitzung des Marktgemeinderates Thüngen. Nach einem Informationsvortrag durch ILE-Managerin Susanne Keller bewilligte das Gremium eine finanzielle Unterstützung des Männergesangvereins und genehmigte die Neuregelung des Umsatzsteuerrechts für gemeindliche Leistungen.
Einmütig beschloss der Rat, das Gebäude der ehemaligen Hausmeisterwohnung neben der Grundschule in absehbarer Zeit nicht zu vermieten. Wie berichtet, ist das Haus aus den 1970er-Jahren nicht ausreichend gedämmt, sodass der geforderte Energieausweis bei Vermietungen erhebliche Schwierigkeiten bereiten würde. Die Kosten für eine energetische Sanierung könnten nach Ansicht der Ratsmitglieder durch die Einnahmen aus der Vermietung mittelfristig nicht gedeckt werden. Deshalb soll das Anwesen vorerst abgesichert mit einem automatischen Frostwächter versehen werden und leer bleiben. In zwei Jahren will sich das Gremium neu mit dieser Frage beschäftigen.
Der Männergesangverein trägt mit seinen Liedvorträgen an Gemeinde- und Vereinsveranstaltungen zur kulturellen Vielfalt des Marktes Thüngen bei und bat deshalb wie in den Vorjahren um einen Kulturzuschuss für seine Ausgaben. Dafür bewilligte der Gemeinderat die Summe von 700 Euro.
"Ein bis zwei Sätze reichen"
Ab dem neuen Jahr müssen Kommunen für Einnahmen aus dem Verkauf von Drucksachen wie Postkarten oder Ortschroniken sowie aus der Vermietung von Festbedarf wie Kühlschränke, Zelte und Festzeltgarnituren Umsatzsteuer abführen. Dasselbe gilt auch für Einnahmen aus dem Holzverkauf, ofenfertiges Scheitholz und Losholz ist mit sieben, Industrieholz mit 19 Prozent zu versteuern. Auch die Verrechnung von Bauhofleistungen unterliegen der Steuerpflicht. Ausnahmen sind reine Überlassungen von Hallen, Gebäuden und Räumen. Diese sind grundsätzlich steuerfreier Umsatz, das umfasst auch die Vermietung des Volksschulgebäudes mit Außen- und Sportanlagen, da dies eine hoheitliche Tätigkeit ist. Der Gemeinderat hatte nun dieser Neuregelung zuzustimmen.
Einen wunden Punkt beim Umgang mit dem Tagesordnungspunkt "Kurze Anfragen" sprach Werner Trabold an. Zu oft würden solche Anfragen sowohl seitens des Fragenden, aber auch bei den Antworten des Bürgermeisters ausufern und zu langen Diskussionen führen. Trabold mahnte hier mehr Disziplin an. Sowohl die Fragen als auch die Antworten sollten grundsätzlich nur eins bis zwei Sätze umfassen. Würden dabei tiefer liegende Probleme auftauchen, sollten diese in späteren Sitzungen als eigener Tagesordnungspunkt angemeldet werden.
Infos zur großen Solaranlage
Bürgermeister Lorenz Strifsky teilte noch Termine für die Marktgemeinde Thüngen mit. Am Freitag, 18. November ist um 19 Uhr Faschingseröffnung durch die Thüngener Carnevalsabteilung in der Werntalhalle. Eine Woche später, am 25. November findet am selben Ort zunächst eine Infoveranstaltung zur neuen Solargroßanlage an der Staatsstraße nach Retzbach statt. Anschließend ist die Bürgerversammlung der Gemeinde.
Susanne Keller, die Managerin der ILE Allianz "MainWerntal" gab dem Marktgemeinderat einen Überblick über die grundsätzliche Aufgabe des Zusammenschlusses der fünf Gemeinden Arnstein, Eußenheim, Gössenheim, Karlstadt und Thüngen.
Es gibt bis zu 100.000 Euro
Das wichtigste Instrument ist – neben etlichen anderen Punkten, die Keller aufzeigte – das Regionalbudget, das je ILE-Zusammenschluss jährlich bis zu 100.000 Euro beträgt. Es setzt sich zusammen aus dem Zuschuss des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Höhe von bis 90.000 Euro sowie dem Eigenanteil der Allianzkommunen in Höhe von maximal 10.000 Euro. Für Thüngen gab es in diesem Zusammenhang Unterstützung für die Kneippanlage an der Wern und den "Treffpunkt der Generationen" mit dem Freizeit- und Naturlehrpfad.