
Der strömende Regen hielt den Naturschutzbeirat des Landkreises Main-Spessart in seiner jüngsten Sitzung nicht vom Besuch bestehender und potenzieller Naturdenkmälern ab. Die große Weide am Ortseingang von Hausen am Riedgraben wird nach Beschluss des Gremiums neu als Naturdenkmal ausgewiesen, teilt das Landratsamt in einer Pressemitteilung mit, der folgende Informationen entnommen sind.
Der Baum am Riedgraben wird aufgrund seiner besonderen Dimensionen und seines ortsbildprägenden Charakters als schutzwürdig eingestuft. Die Gemeinde Steinfeld hatte den Antrag gestellt, die Träger öffentlicher Belange und die Nachbarn dem Ansinnen zugestimmt. Demnächst wird das dreieckige Schild, das auf den Status des Baums als Naturdenkmal hinweist, angebracht. „Das bedeutet, der Baum darf nicht zerstört oder verändert werden“, erklärte Bettina Waschlinger, stellvertretende Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt. Die Pflege des Baums sei weiterhin möglich, versicherte sie. Zweimal im Jahr werden Mitarbeiter des Landratsamts die Verkehrssicherheit des Baums überprüfen. Der Naturschutzbeirat befürwortete die Ausweisung der Weide als Naturdenkmal einstimmig.
Besuch einiger ausgewiesenen Naturdenkmäler
Vorsitzende des Gremiums ist Landrätin Sabine Sitter, weitere stimmberechtigte Mitglieder werden vom Bund Naturschutz, den bayerischen Staatsforsten, dem Bayerischen Bauernverband, dem Landschaftspflegeverband und dem Naturpark Spessart entsandt. Ein Vertreter der Kreisgruppe Landesbund für Vogelschutz sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt begleiteten die „mobile Sitzung“.
Anschließend wurden einige bereits ausgewiesene Naturdenkmäler besucht: Die „Dicke Eiche“ in Steinfeld, die Stationseiche in Sendelbach und die Linden mit Bildstock in Sendelbach. Diese Bäume sind bereits seit 1938 Naturdenkmälder auf Grundlage der damaligen Verordnungen. Eine Aktualisierung der für diese Bäume geltenden Verordnungen ist notwendig. In den neuen Schutzgebietsverordnungen wird die Schutzzone des Naturdenkmales erstmalig festgelegt sowie kartographisch festgehalten. Geregelt werden unter anderem auch der Ablauf eines möglichen Genehmigungsverfahrens sowie das Vorgehen bei Verstößen. Der Naturschutzbeirat beschloss deshalb einstimmig die Überarbeitung dieser Verordnungen.
Für die Alteiche bei Steinbach, die Russenlücke in Hafenlohr, die Linde in Michelrieth und die Maulbeerbäume in Retzbach wurde ebenfalls einstimmig eine Überarbeitung der Verordnungen von 1938 beschlossen.
