Bischbrunn und der Forst. Das ist eine lange Geschichte mit vielen Ärgernissen und Konflikten auf beiden Seiten, hier der Gemeindebürger und dort der königlichen und später staatlichen Verwaltung. In die öffentliche Diskussion gerückt waren die Forstrechte erst jüngst wieder, als es um einen möglichen Nationalpark Spessart ging.
Bischbrunn hatte bis 1975 eines der ältesten Forstämter Bayerns. Entstanden ist der Ort eigentlich nur, damit der Forst billige und ausreichend Arbeitskräfte für Jagd- und Forstdienste bekommt. Im Gegenzug für ihre Arbit wurden den Bewohnern bescheidene Rechte an der Waldnutzung eingeräumt, die sich im Laufe der Jahrzehnte immer wieder veränderten.
Auswärtige wollen es kaum glauben: Die Gemeinde Bischbrunn, fast mitten im Spessart gelegen, hat selbst weder Gemeinde- noch Privatwald, sieht man mal von wenigen Hektar ertragsarmer Böden ab, die Anfang der 1980er Jahre aufgeforstet wurden. Der umliegende Wald gehört dem Freistaat oder Fürsten zu Löwenstein. Daran hat sich auch nichts geändert als das früher gemeindefreie Gebiet "Bischbrunner Forst" zum 1. Januar 2009 eingemeindet wurde.
Die Not im Spessart war immer groß
Die Vergünstigungen für die Einwohner wurden 1876 im Forstrechtskataster des Grundbuchamtes beurkundet. Die sogenannten Spessartrechte sorgten vorher und nachher immer wieder für Differenzen. Der Bevölkerung waren die "Rechte" zu knapp gefasst und wurden deshalb zum Leidwesen der Forstbehörden immer wieder von den Bürgern "großzügig" ausgelegt. Die Not im "Notstandsgebiet Spessart" war zu groß, Verdienst und Ertrag waren oft zum Leben zu viel und zum Sterben zu wenig.
Als die ersten, noch im Bischbrunner Gemeindearchiv aufbewahrten "Spessartrechte" wurden in einer kleinen Broschüre vom 13. Dezember 1866 festgelegt. Damals gehörte die Region zum königlichen Forstamt Stadtprozelten. Überhaupt ist das Gemeindearchiv eine wahre Fundgrube über den jahrhundertelangen Überlebenskampf der Spessarter mit und gegen den Forst. Die Rechte sind hart erkämpft. Das macht verständlicher, weshalb sich die Bevölkerung gegen eine weitere Einschränkung der noch verbliebenen Rechte bei der möglichen Ausweisung eines Nationalparks im Spessart massiv wehrte.
Die langwierigen und schwierigen Verhandlungen zwischen den Spessartgemeinden und den Forstämtern führten am 30. Oktober 1953 zur Gründung des "Verbandes der Spessartforstberechtigten" in Rohrbrunn. Vorsitzender wurde Bürgermeister Hermann Leimeister aus Schollbrunn. Später führten die Bürgermeister Erich Noll aus Weibersbrunn und Heinrich Krebs aus Bischbrunn als sein Stellvertreter die Geschäfte des Interessenverbandes. Dieser nahm für die berechtigten Gemeinden die Rechte wahr und vertrat sie selbstbewusst auch bei Gerichtsverhandlungen mit den staatlichen Forstbehörden.
Holzrechte, Laub- und Streurechte
Früher gab es neben diversen Holzrechten (Oberholz, Pflugholz, Bauholz usw.) auch Laub- und Streurechte. Die Forstverwaltung merkte nach dem Zweiten Weltkrieg, dass damit auch viel natürlicher Dünger und Humus für den Waldboden verloren ging. Sie bemühte sich bereits seit 1950 um den Rückkauf dieser Rechte und wollte sie "ablösen". Entgegen kam der Forstbehörde damals, dass es seit 1951 in Bischbrunn keinen gemeindlichen Sau- und Gänsehirten mehr gab, der die Tiere zu bestimmten Jahreszeiten zum Füttern in den Wald führte.
Die während des Zweiten Weltkriegs eingeschränkten Rechte wurden 1949 wiederbelebt. Als die Gemeinde Bischbrunn in diesem "Dürrejahr" eine Sonderzuteilung an Laubstreu erbat, wurde dies mit der Begründung abgelehnt, dass man Sonderzuteilungen nur in "echten Notjahren" gewähren könne. Das auf den Wegen und verbotenerweise auch im Wald gesammelte Laub wurde mit Kuhgespannen, deren Fuhre auf den Wägen mit "Laubtüchern" gesichert war, nach Hause transportiert. Dort wurde das Laub vor allem als Streu in den Ställen verwendet.
Wer Gras im Wald für Futterzwecke holen wollte, brauchte dafür eine kostenpflichtigen Erlaubnis vom Forstamt. Die arme Spessartbevölkerung versuchte, zum Leidwesen der Forstbehörden, die Rechte großzügig zu ihren Gunsten auszulegen. Immer wieder gab es deswegen Ärger, Ermahnungen und auch Geldbußen.
Landtag ermöglichte finanzielle Abgeltung
Ähnliche Rechte wie im Spessart kannte man auch in anderen Teilen Bayerns. Der Bayerische Landtag sah deshalb Handlungsbedarf und beschloss am 3. April 1958 das "Gesetz über die Forstrechte". Damit wurde der Weg zu finanziellen Abgeltung von Rechten möglich, die oft schon nicht mehr oder nur noch wenig genutzt wurden. Die Ablösung der Mast- und Weiderechte durch den Staat brachte 50 812,50 DM in die Bischbrunner Gemeindekasse – ohne den heutigen Gemeindeteil Oberndorf.
Als "Angebot" für die örtlichen Landwirte bot der Forst ab dem Jahre 1952 an, als Ersatz für jeden Raummeter Waldstreu 1,70 Zentner Stroh zu liefern. In langwierigen Gemeindeversammlungen musste die Bevölkerung von diesem staatlichen Vorhaben überzeugt werden. Das gelang nur etappenweise. Ab 1952 erfolgten die ersten Stromlieferungen, die über die BayWa abgewickelt wurden. Das Stroh musste "frei Bahnhof Marktheidenfeld" geliefert werden und wurde mit Lastwagen in die Spessartgemeinden gefahren. Jeder Bund Stroh war heiß begehrt. Im Gemeindearchiv ist etwa nachzulesen, dass Bischbrunn mal 22,4 Doppelzentner Stroh zu viel erhielt, das eigentlich der Gemeinde Steinmark zustand. Weil sich Bischbrunn weigerte, das unrechtmäßige Stroh wieder "herauszurücken", wurde gedroht, dass es zum Tagespreis in Rechnung gestellt wird.
In den Folgejahren erhielt Bischbrunn bis zu 1815 Doppelzentner Stroh pro Jahr. Als 1964 eine Waggonladung "nass, feucht, muffig und schimmelig" ankam, forderte die Gemeinde Ersatz und drohte mit Abzug. Der Autor kann sich selbst noch gut daran erinnern, dass auch bei der Verteilung vor Ort sehr streng darauf geachtet wurde, dass kein Landwirt einen Bund Stroh zu viel oder zu wenig bekam. Ärger und Streit waren aber kaum zu vermeiden.
Erst mehrere Abstimmungen führten zum Vertrag
Dieses Verfahren war dem Freistaat auf Dauer zu teuer. Die Forstleute erkannten zudem, dass die Entnahme des Laubes dem Wald schadete oderes zu Verbiss vom Weidevieh kam. Deshalb drängte der Forst auf eine Ablösung der Laub- und Streurechte. Zwei Abstimmungen waren notwendig, bis sich die Bischbrunner Bevölkerung – neben den anderen berechtigten Gemeinden –mehrheitlich für eine Ablösung aussprach. Nach zwei Gemeinderatssitzungen wurde am 10.4. 1968 schließlich der Vertrag vor dem Marktheidenfelder Notar Dr. Cullmann geschlossen und von Bürgermeister Heinrich Krebs und Oberforstmeister Fritz Appoldt vom Forstamt Bischbrunn unterzeichnet.
Der Vertrag beurkundet den Verzicht auf die Laub- und Streurechte für "Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft" und brachte der Gemeinde Bischbrunn 159 774,60 DM Abfindung. Damit war dieses Recht erloschen. Die Gemeinde verwendete das Geld für das Flurbereinigungsverfahren. Die Gemeinde Oberndorf, die einen ähnlich hohen Abfindungsbetrag erhielt, finanzierte damit den ersten Bauabschnittb des Baus der Verbandsschule. Sie konnte kürzblich, wie berichtet, ihr 50-jähriges Bestehen feiern.