In Frankfurt gilt Dieter Dauth seit längerem als eine der umstrittensten Figuren der Immobilienszene. Schon als junger Mann soll er dort ein Millionenvermögen erworben haben. Seitdem er im Weiler Deutelbach bei Aura eine früherer Gaststätte samt umfangreichen Ländereien erworben hat, sorgt er im Nordspessart für Wirbel.
Seine insgesamt etwa 35 Hektar umfassenden Grundstücke hat er mit einem Totholzwall eingefriedet und bietet dort Tieren Schutz. Geld scheint für ihn keine Rolle zu spielen: Er beschäftige nicht nur die besten Anwälte, sondern auch die besten Planer, behauptete er nun vor dem Würzburger Verwaltungsgericht.
Wiederholte Klage gegen eine Anordnung des Landratsamts Main-Spessart
Mit der wiederholten Klage gegen eine Beseitigungsanordnung des Landratsamts Main-Spessart für die Totholzwälle hat es derzeit das Verwaltungsgericht Würzburg zu tun. Dies fordert die Behörde in einem Bescheid von 2009 und nochmals in abgeänderter Fassung 2018. Der Streit ging schon bis zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
Dabei zeigte sich nun: Die Zeit spielt dem Bauherrn in die Hände. Aus dem einstigen Totholzwall ist zwischenzeitlich auch nach Einschätzung des Landratsamts ein "erhaltens- und schützenswertes" Biotop und ein Lebensraum seltener und geschützter Tierarten geworden.
Das Landratsamt hat sich damit auf den Kläger zubewegt und die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung geschaffen. Ob damit wieder Ruhe in den Weiler nahe der hessischen Grenze einkehrt, ist jedoch ungewiss. Mit der Begründung, dass er sich nur zweimal die Woche in Deutelbach aufhalte und sein Grundstück nicht ausreichend kenne, gestand ihm das Gericht unter dem Vorsitz von Gerhard Weinmann eine Einmonatsfrist zu. Es bleibt damit abzuwarten, ob es nach nunmehr knapp 15 Jahren zu einer Einigung kommt.
Regierung fordert Begehung der Totholzwälle mit der Naturschutzbehörde
Besonders die von der Regierung geforderte Regelung, dass es nochmals gemeinsam mit der Naturschutzbehörde eine Begehung der Totholzwälle geben solle, um im Detail schützenswerte Zonen festzustellen, stört den Tierfreund. Für ihn handelt es sich um eine sogenannte "Benjes-Hecke". Die Idee geht zurück auf die beiden Brüder Hermann und Heinrich Benjes. Sie könne nur dort entfernt werden, "wo Herr Benjes kein Tierschädliches verhalten erkennt." Wie es möglich sein soll, das Metallgitter, das sich inmitten der Hecke befindet, zu entfernen, ohne der Natur zu schaden, blieb offen.
Dabei ließ Berichterstatter Johannes Henke keinen Zweifel daran, dass die grundsätzliche Anordnung der Beseitigung rechtlich korrekt ist und die Umfriedung in der Form, wie sie errichtet ist, nicht bleiben kann. Dennoch sei ein differenzierter Blick auf die kilometerlange Anlage nötig: Weg muss der Zaun, der im Außenbereich der Gemeinde eine "bauliche Anlage" darstellt und damit genehmigungspflichtig sei. Dies betreffe auch die Metallverstrebungen, mit denen der Totholzwall stabilisiert wurde.
Zaun soll weg, Totholzwall kann bleiben
Bleiben kann dagegen die aus dem Totholzwall zwischenzeitlich entstandene "lebende Hecke". Unklar blieb, inwiefern ein Bebauungsplan wirksam ist, der in seinen Festsetzungen die Höhe des Zauns vorgibt.
Bei weiteren strittigen Punkte sieht das Gericht keinen Spielraum. Dies gilt für die Baueinstellung für ein Tierasyl durch das Landratsamt. Ein Tierasyl könne zwar im Außenbereich ein privilegiertes Vorhaben darstellen, so der Berichterstatter. Die Dimensionierung müsse jedoch passen. In diesem Fall sieht er jedoch "massive Auswirkungen auf Natur und Landschaft". Gleiches gelte für die Nutzungsuntersagung der Hundehaltung. Auch ein im vergangenen Jahr neu angelegter Totholzwall muss beseitigt werden. Gegen einen entsprechenden Bescheid hatte Dauth ebenfalls geklagt.
Bauherr Dieter Dauth sieht sich systematisch benachteiligt
Dauth sieht sich in der Gemeinde systematisch benachteiligt. Von einst 70 Hunden – darunter waren auch Wolfshybride – seien zwei kranke Hunde geblieben, denen er ein Leben in Frieden ermögliche. Die Wildschweine, die sich "in Not" befunden hätten, habe er seit 15 Jahren aufgenommen. Er nehme nur Tiere auf, die "andere aus ökonomischen Gründen umbringen, die bei mir aber ein Leben lang bleiben können". Er selber habe davon keinen wirtschaftlichen Vorteil. Als Antrieb nannte er ein "liebevolles Gefühl" zu den Tieren.
Für den Umgang mit Menschen scheint dies nicht immer zu gelten: Eine Unterbrechung der Verhandlung nutzte Dauth zu verbalen Angriffen und Drohungen gegen die Vertreterin der Regierung. Sein Anwalt Felix Wirmer sah schließlich keinen anderen Weg, als ihn mit sanftem Druck aus dem Gerichtssaal zu schieben.